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Benedikt von Nursia: aktuelle Kommentare zur Vita (2012) und zur Regula Benedicti (2002)

    

Die Benedikt von Nursia (ca. 480-560) zugeschriebene Regel, die unter Ludwig dem Frommen und seinem hierbei maßgeblichen Berater Benedikt von Aniane für alle Mönchsklöster im Frankenreich verbindlich wurde, war wohl wenigstens bis zum Aufkommen der Bettelorden im 13. Jahrhundert die verbreitetste Regel für Religiose, stellt sie doch auch für die Zisterzienser DIE normative Grundlage dar – oder wie es J.-B. van Damme einst ausdrückte: “Da ein Zisterzienser ein Benediktiner sein muss, will er ein Zisterzienser sein, sollte er im Jahr 1980, im Jubeljahr unseres Vaters St. Benedikt, über die Absichten der Gründer von Cîteaux nachdenken, über ihre Art und Weise, eine Verjüngung des Geistes ihres Gesetzgebers zu erreichen und in die Praxis umzusetzen“ (Jean-Baptiste van Damme, Novum monasterium. Die Zisterzienserreform und die Regel des hl. Benedikt, in: Kaspar Elm (Hrsg.), Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Ergänzungsbd., Köln 1982, S. 39-45, hier 39).

Die Benediktsregel kann freilich ausgelegt und interpretiert werden bzw. muss es sogar, etwa durch den zisterziensischen Abt (oder einen von ihm Beauftragten) nach der Lesung im Kapitel, lt. EO 70,27-37 (Ecclesiastica Officia. Gebräuchebuch der Zisterzienser aus dem 12. Jahrhundert, ed. Hermann M. Herzog, Johannes Müller, Langwaden 2003 [= Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur, Bd. 7], S. 256-267, hier 258/259. Vgl. auch Anm. 269 auf S. 267-269).

Von den im 20. Jahrhundert verfassten Regelkommentaren zählen sicher jene von Adalbert de Vogüé, dem Verfasser der maßgeblichen kritischen Edition der Regel, und Georg Holzherr, ehem. Abt von Einsiedeln und Herausgeber einer mehrfach aufgelegten, deutschen Ausgabe der Regel, zu den bekanntesten. Ein neuer Kommentar erschien im Jahr 2002 in monographischer Form. Maßgeblich erstellt von Michaela Puzicha im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz fließen in ihn die Interpretationen der Regel durch vorherige Kommentatoren ein, woraus – auf die Frage der Aktualität bezogen – eine “Interpretation der Regel aus dem heutigen [= 2002, Anm. B.G.] Wissens- und Forschungsstand heraus” (S. 25) entstand. Als Grundsätze, die neben dem Aktualitätsbezug bei der Erstellung des Regelkommentars beachtet wurden, weist die Einführung “Regula – Charakter”, “Schriftgemäßheit”, “Traditionsbezogenheit”, “Christozentrik”, “Taufspiritualität”, “Kirchlichkeit”, “Pneumatische Dimension”, “Eschatologische Ausrichtung” und “Romanitas” (S. 15-26) aus.

Bibliographische Angabe:

Michaela Puzicha, Kommentar zur Benediktusregel. Mit einer Einf. von Christian Schütz. Im Auftr. der Salzburger Äbtekonferenz, St. Ottilien: EOS-Verlag 2002, geb., 669 S., ISBN 978-3-8306-7112-1, momentan vegriffen.

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Zehn Jahre nach diesem wurde, ebenfalls von Michaela Puzicha und wiederum im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz erstellt, ein Kommentar zur Vita Benedicti veröffentlicht,  der Lebensbeschreibung Benedikts von Nursia durch Papst Gregor I. im zweiten Buch seiner Dialogi.

Auch wenn die Existenz der Benediktsregel und ihre Wirkungsgeschichte nicht von der Hand zu weisende Tatsachen sind – die Existenz Benedikts selbst wurde hinterfragt, in neuerer Zeit durch J. Fried sogar ernsthaft bezweifelt. Dieser sieht nach Anwendung seiner Memorik genannten Technik der Quellen- und Gedächtniskritik in ihm nur den konstruierten Idealtypus eines Heiligen. (Johannes Fried, Der Schleier der Erinnerung. Grundzüge einer historischen Memorik, München 2004, S. 344-356). Diese Kritik wird freilich dadurch begünstigt, dass das 2. Buch von Gregors Dialogen die einzige bekannte Quelle für das Leben Benedikts darstellt. Der vorliegende Kommtar Michaela Puzichas will diesen Quellentext erschließen, wozu Ausführungen zu Entstehung, Form, Sprache, Rezeptionsgeschichte, Verfasser- und Adressatenfrage und zur Hermeneutik in der Einleitung erfolgen, bevor im Hauptteil dann der Text, Abschnitt für Abschnitt, zunächst in lateinischer Sprache und deutscher Übersetzung abgedruckt und dann kommentiert wird.

Bibliographische Angabe:

Michaela Puzicha, Kommentar zur Vita Benedicti. Gregor der Große: das zweite Buch der Dialoge – Leben und Wunder des ehrwürdigen Abtes Benedikt. St. Ottilien: EOS-Verlag 2012, geb., 493 S., ISBN 978-3-8306-7531-0, 45,00 €.

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(Die Bildrechte liegen beim EOS-Verlag, St. Ottilien)

Björn Gebert

Historiker und Religionswissenschaftler sowie Bibliotheks- und Informationswissenschaftler. Benutzungsleiter am Bibliotheks- und Informationssystem (Universitätsbibliothek) der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Einer der Gründer*innen und Herausgeber*innen des Wissenschaftsblogs "Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte"

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Björn Gebert (22. Oktober 2012). Benedikt von Nursia: aktuelle Kommentare zur Vita (2012) und zur Regula Benedicti (2002). Ordensgeschichte. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/sjxs


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Eine Antwort

  1. Rezension zu Michaela Puzichas “Kommentar zur Vita Benedicti” bei H-Soz-u-Kult: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2013-1-017

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