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Vogteirechte als Hebel der Reformation (5.4. 2014, Landau/Pfalz)

Für das Blog stelle ich vorab gerne den (ausformulierten) Text sowie die Vortragsfolien online. Zur Konferenz gibt es unter anderem hier Informationen.  

 

1. Einführung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich freue mich sehr, hier auf der Tagung sprechen zu können. Ich habe mich vor einigen Jahren intensiver mit der spätmittelalterlichen Ordens- und Landesgeschichte am Mittel- und Oberrhein beschäftigt (genauer: im ehemaligen Bistum Worms). Sie werden mir gestatten, dass ich auch von dieser Seite und Chronologie her meinen Vortrag aufziehe. Ich erlaube mir dabei, obwohl ich im Speyerer Stadtarchiv arbeite, die Stadt Worms als Anschauungsobjekt zu nehmen.

 

Folie 2

 

Die Klosterreformen des späten Mittelalters haben aus der zeitgenössischen Sichtweise heraus zu einer wirtschaftlich-finanziellen und auch inneren Erneuerung viele Klöster beigetragen. Diese Blütezeit dauerte in vielen Fällen nur wenige Jahrzehnte, gerade auch im heutigen Rheinhessen und der Pfalz. Eine kurze Blütezeit, die aber dann umso mehr von den späteren katholischen Ordenshistorikern hervorgehoben und gegenüber der „Willkür“ der Reformatoren gelobt wurde – so hat es zumindest den Anschein, wenn man ältere Darstellungen von Seite der Orden ansieht. Aber diese (konfessionell voreingenommene) Sichtweise hat sich ja in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert: Ordensgeschichte in vergleichender Form hat an Bedeutung gewonnen. Und umgekehrt versucht man auch die nicht reformierten Ordensleute des späten Mittelalters jenseits einer banalen Schwarz-Weiß-Sichtweise zu verstehen. Darauf komme ich nachher nochmals kurz zurück.

Besonders die größeren und auch kleineren Landesherren, von denen hier etwa die Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken oder auch die Grafen von Leiningen zu nennen sind, haben vielfach die Reformen des späten Mittelalters begünstigt und in vielen Fällen entscheidend vorangetrieben. Ganz entscheidend hierfür waren die vielfach ganz umfassend verstandenen Vogteirechte: die Ausübung der Schirmvogtei oder auch der Kastenvogtei (oberster Schutzherr eines Klosters, betraut mit der Hochgerichtsbarkeit, als Begriff typisch im Süden Deutschlands) und von anderen Schutzrechten und Gerichtsrechten; dazu kamen Hilfestellungen durch die Klöster im Kriegsfall, Atzung und Beherbergung, und eben Eingriffe in das innere Leben von Konventen. Dass man sich gerade auch im Zeichen der Reformation auf die hergebrachten Vogteirechte berief, wenn es um die Aufhebung und Umwidmung von Klöstern geht, dies ist eigentlich nur die logische Fortsetzung des Ganzen. Und so hat man gerne den alles in allem erheblichen Anteil der deutschen Fürsten an den Kloster- und Ordensreformen als vorreformatorisches Phänomen im Sinne eines Ausbaus Landeshoheit gewürdigt. Klar ist: die jeweilige Klosterpolitik war im späten Mittelalter ein Teil der landesherrschaftlichen Durchdringung des Territoriums. Sie war oft wesentlich mehr, und religiös-kirchliche Motive sind nicht gering zu schätzen.

 

Folie 3

 

Auf einen kleineren Raum beschränkt und vielfach in Konkurrenz zu den umgebenden Landesherren oder auch Ortsbischöfen steht die Rolle städtischer Obrigkeiten gegenüber den Klöstern – gute Beispiele sind ja Worms oder auch Speyer, wo die Entwicklung im 15. und 16. Jh. vielfach sehr ähnlich ablief. Die Integration der Klöster, und keineswegs nur der der Bürgerschaft in der Regel eng verbundenen Bettelordenskonvente oder auch Beginenhäuser, in den städtischen Rechts- und Wirtschaftsverband spielte eine große Rolle. Die Beanspruchung der Vogtei diente dann auch später etwa in Worms dazu, die Konvente im Zeichen der Reformation aufzulösen bzw. lutherische Prediger einzustellen und die Kirchen umzuwidmen. Nicht immer hatte das Erfolg, wie wir wissen: sowohl in Worms (wie auch in Speyer) gab es klösterliches und stiftisches Leben inmitten einer lutherischen reichsstädtischen Bevölkerung. Was im Fall einer großen Landesherrschaft (wie der Kurpfalz) schier unmöglich war, nämlich das Beharren gegenüber dem Schirmvogt in der hergebrachten monastischen Lebensweise, das war im Kontext einer Reichsstadt wie Worms durchaus nicht unmöglich; die reichsunmittelbare Stellung der freien Stadt Worms führte dazu, dass die Klöster im Kampf gegen ihre Aufhebung und dieser vorausgehende typische Maßnahmen (wie die Konfiskation des Klostervermögens oder die Beschlagnahme des Verwaltungsschriftguts und Archivs) mit dem Kaiser, den Ortsbischöfen und den anderen geistlichen Institutionen und Stiften sowie auch dem Reichskammergericht „Verbündete“ hatten. Das lutherische Kirchenregiment in Worms war, wie vergleichbar in Speyer, eingeschränkt; besonders die Abhängigkeit vom Kaiser sollte nicht vergessen werden.

 

Folie 4

 

Ich werde nun in zwei Schritten vorgehen:

Ich schildere Ihnen zunächst die Wormser Klosterlandschaft am Vorabend der Reformation und gebe Ihnen dabei auch einen Überblick über die Stellung der Konvente gegenüber Bürgermeistern und Rat der Stadt Worms (Pt. 2).

Als exemplarischen Fall würde ich Ihnen dann gerne die mehrfachen Versuche, ein in der Stadt gelegenes Zisterzienserinnenkloster aufgrund umstrittener Vogteirechte zuerst einer spätmittelalterlichen Reform und dann der Reformation des 16. Jh. zuzuführen, vorstellen (Pt. 3).

 

Folie 5

Ich komme zu Punkt 2.

2. Krisen und Reformen: Die Wormser Klöster am Vorabend der Reformation

Die sich im Verlauf des Mittelalters entwickelnde Klosterlandschaft in Worms und der nächsten Umgebung der Stadt war sehr reichhaltig und ausdifferenziert.

Wir haben mit Nonnenmünster das älteste Wormser Frauenkloster, das im Jahr 1236 den Zisterziensern inkorporiert wurde. Bereits 1242 belehnte der Wormser Bischof die Bürgerschaft mit der Vogtei über dieses Kloster.

Wir haben mit dem Reuerinnenkonvent auf dem Andreasberg ein weiteres Frauenkloster in der Stadt, das sogar als Ausgangspunkt des gesamten Reuerinnenordens gilt. Der Konvent war sehr stark bürgerlich geprägt und stand am Ende des Mittelalters im Schirm des Wormser Rates. 1479 war eine erfolgreiche Reform des Konvents durchgeführt worden, in deren Folge vor allem auch die Verwaltungs- und Wirtschaftsorganisation erheblich verbessert wurde. Klosterreform gegen Reformation: die Reuerinnen konnten sich jedenfalls mit Unterstützung des Kaisers in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gegen einen Aufhebungsversuch des Wormser Rates erfolgreich behaupten.

Neben Nonnenmünster existierte seit dem 13. Jahrhundert mit Kirschgarten ein weiteres Zisterzienserinnenkloster. Das Kloster lag quasi direkt vor den Toren der Stadt, stand aber wie die beiden anderen, im Umland von Worms gelegenen und teils adlig geprägten Frauenklöster Hochheim und Liebenau, seit dem 14. Jahrhundert unter kurpfälzischer Vogtei. Während uns hier die beiden eben genannten Dominikanerinnenklöster nicht weiter zu interessieren brauchen, da sie dann im 16. Jh. von ihren pfälzischen Vögten gegen ganz erheblichen Widerstand aufgelöst wurden, entwickelte sich die Vogteifrage bei Kirschgarten komplizierter:

 

Folie 6

Das Kloster war 1443 von Windesheimer Chorherren neu besiedelt worden und nahm in den nächsten Jahrzehnten einen erheblichen wirtschaftlichen und baulichen Aufschwung. Chorherren aus Kirschgarten wirkten an zahlreichen Reformen im Süden des Reiches mit. Die Neubesiedlung war durch die Pfalzgrafen unterstützt worden, die das Kloster auch in ihren Schutz nahmen. Die Stadt Worms konnte 1460 wiederum durch einen Vertrag ihren Einfluß auf das Kloster ausweiten (es ging grob gesagt darum, dass die Chorherren im Zeichen des kurpfälzisch-mainzischen Krieges um ihre Sicherheit fürchten mussten); möglicherweise in diesem Zusammenhang erhielten die Chorherren, wie der Kirschgartener Chronist Johannes Heydekyn von Sonsbeck berichtet, das städtische Bürgerrecht. Der Vertrag spricht jedenfalls von der Bitte des Klosters um „Gnade und Freundschaft“. Der Rat versprach, die Chorherren ‚glich andern den unsern‘ in Kriegszeiten in die Stadt aufzunehmen. Die Beziehungen zwischen Stadt und Chorherren verschlechterten sich gegen Ende des 15. Jh. wieder; schließlich wurde die für die Stadt nicht ungefährliche Lage des Klosters dicht vor der Stadtmauer diesem zum Verhängnis: Nachdem es bereits während der Fehde des Franz von Sickingen gegen Worms (1515-1519) zu Übergriffen der Stadt gegen das Kloster gekommen war, wurden die Chorherren dann während des Bauernkriegs unter dem Druck des Wormser Rates in ihren städtischen Klosterhof in Worms umgesiedelt; die Klostergebäude wurden, angeblich um ein Festsetzen der Bauern zu verhindern, zerstört. Die Chorherren waren gezwungen, nach Kleinfrankenthal umzusiedeln; der Pfalzgraf protestierte unter Hinweis auf seine Schirmvogtei und sprach den Chorherren später eine hohe Schadenersatzsumme zu. Allein: spätestens 1564 hob Pfalzgraf Friedrich III. Kleinfrankenthal-Kirschgarten auf.

Werfen wir einen Blick auf die Bettelorden: Die seit dem 13. bzw. frühen 14. Jahrhundert in Worms ansässigen Franziskaner, Dominikaner und Augustinereremiten standen der städtischen Bevölkerung sehr nahe (Schenkungen, Anniversare, Friedhöfe, Aufsicht über Dominikanerinnen, Beginen). Auf ihnen beruhte ein großer Teil der Seelsorge. Während das Kloster der Karmeliter in Worms in relativ engen Beziehungen zum Bistum und den diesem verbundenen Stiften stand, schritt die Integration der drei anderen Konvente im späten Mittelalter voran. Auch hier erfolgte eine Aufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Worms, die Konvente zahlten ein jährliches Schirmgeld und verpflichteten sich zu einer jährlichen Messe zugunsten der Stadtgemeinde. Die Konvente erwiesen sich dann auch in Krisenzeiten, während eines Interdikts zum Beispiel, als entscheidend für die geistliche Versorgung; der Rat nahm dann auch Bettelmönche als Priester in seinen Dienst.

Bezüglich der Bettelordenskonvente lohnt sich ein Blick auf die Frage, welche Auswirkungen eine Klosterreform auf spätere Aufhebungsversuche durch die Stadt Worms als Schirmerin hatte: während die im 15. Jh. erneuerten Dominikaner und Karmeliter bis ans Ende des Alten Reiches überdauern konnten, gingen die „konventualen“, nicht-reformierten Augustinereremiten und Franziskaner ziemlich sang- und klanglos unter. Und dies trotz massiver Eingriffe: der Rat nutzte etwa seit 1526 das Schiff der Dominikanerkirche für Gottesdienste der Neuen Lehre.

 

Folie 7

 

Von den Wormser Stiften stand lediglich das Liebfrauenstift der Stadt sehr nahe; die Bürgerschaft hatte ja auch zum Bau der Kirche stark beigetragen und die Siftsgeistlichen spielten ähnlich wie die Bettelorden eine große Rolle bei der geistlichen Versorgung von Stadt und Umland. Der Rat spielte umgekehrt seit längerer Zeit eine große Rolle, wenn es um die Finanzkontrolle ging.

Werfen wir noch einen kurzen Blick auf die nicht gar nicht wenigen semireligiosen Konvente (zumeist von Frauen), die dann teilweise am Vorabend der Reformation noch reguliert oder auch manchmal aufgehoben wurden. Ihre Verbindung zur Stadt und zur städtischen Bevölkerung war zumeist sehr eng, was auch für die Rekrutierung der Konventsinsassen galt. Zu den regulierten Konventen zählte der sogenannte Richardikonvent, der wie das Reuerinnenkloster und Nonnenmünster einen Aufhebungsversuch der Stadt überstand. Immerhin ein weiterer Beginenkonvent existierte bis in das 17. Jh. hinein. Beides ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die städtische Kontrolle in diesen Fällen seit dem späten Mittelalter besonders stark war. Bereits seit dem beginnenden 15. Jahrhundert stellte der Rat den semireligiosen Häusern Ratspfleger zur Seite, die eine umfassende Funktion als weltliche Sachwalter (Vormundschaft) und vor allem auch finanziell-wirtschaftliche Kontrollbefugnisse hatten.

 

Folie 8

 

Um 1500 schließlich, als die Stiftsgeistlichkeit die Stadt für mehrere Jahre im Streit verließ und der Rat dies andererseits ausnutzte, um das städtische Kirchenregiment zu verstärken, erfasste ein Amtsbuch nahezu alle Wormser Klöster, Spitäler und Beginenhäuser in einer Zusammenstellung städtischer Ratspflegschaften (‚Pflegerey der clöster und begynenhuser, spytal und anderer geistliche stende inn der statt Worms‘).

 

Folie 9

 

Das im Stadtarchiv Worms verwahrte Amtsbuch wurde um das Jahr 1500 angelegt und über viele Jahrzehnte fortgesetzt (1B Nr. 1911). Das Amtsbuch notiert die („nach altem Herkommen übliche“, wie es heißt) Einsetzung von Pflegern bzw. Vögten; besonders ausführlich wurde dabei die Vogtei über das Frauenkloster Nonnenmünster beschrieben und behandelt. Darauf wird noch zu kommen sein.

Der Schirm- und Kontrollanspruch kurz vor der Reformation war also erheblich, es sind wie gesagt durchaus Ansätze für ein Kirchenregiment vorhanden.

Trotzdem hatten, wie bereits geschildert, die oft relativ späten Aufhebungsversuche des Wormser Rates gegenüber den Klöstern keineswegs immer Erfolg.

 

 

Folie 10

 

3. Zwischen pfälzischer Vogtei und städtischer „Kastenvogtei“: Nonnenmünster im 15. und 16. Jahrhundert

Ich komme nun zu Punkt 3. Werfen wir einen Blick darauf, wie kompliziert und natürlich auch umstritten die Frage der Vogtei über ein städtisches Kloster sein konnte. Als Beispiel dient Nonnenmünster, das älteste der Wormser Frauenklöster. Ich habe ja bereits darüber berichtet, dass der Stadtrat hier bereits im Jahr 1242 durch den Bischof die Vogteirechte erhalten hatte; bezeichnender weise ging gerade das Original dieser Urkunde später verloren. Im 15. Jahrhundert wird ein Reformversuch der Pfalzgrafen sichtbar, in dessen Kontext und Folge auch die umstrittene Vogtei über das Zisterzienserinnenkloster diskutiert wurde.

Für die Ansprüche der Stadt Worms nicht unerheblich ist, dass die Nonnen zu einem großen Teil aus dem Bürgertum oder benachbarten Städten kamen.

Doch kommen wir zunächst zum pfälzischen Reformversuch: Als die Stadt Worms 1765 in Streitigkeiten mit Nonnenmünster im Archiv nach Beweismitteln suchen ließ, fanden sich einige Schriftstücke und Briefe, die einen spätmittelalterlichen Reformversuch in Nonnenmünster aus den Jahren 1446 und 1447 betrafen. Der damalige Archivar und Stadtschreiber stellte die Funde unter dem Titel ‚Acta: Pfaltzgraff Churfürst Ludwig intendirte Reformation des Closters Marien Münster, in hiesiger Vorstadt gelegen, durch den Abt zu Maulbronn und dießfalß von diesem Closter an den Magistrat, als Vogt und Schutzherr zu dessen Abwendung geschehene Imploration in Anno 1446‘ zusammen.

Ich schildere Ihnen kurz die Ereignisse von 1446 und 1447: Der Pfalzgraf (Ludwig IV.) hatte im Frühjahr 1446 dem Abt von Maulbronn die Reform der Zisterzienserinnen übertragen lassen, was er auch dem Wormser Rat ankündigte. Die Äbtissin verweigerte sich daraufhin der Reform und verwies auf den Abt von Eberbach, dem ihr Kloster unterstehe. Der Stadtrat unternahm trotz pfalzgräflicher Aufforderungen nichts, um den Maulbronner Abt zu unterstützen; im Gegenteil: logischer weise hatte man auch eine Ausweitung des pfälzischen Einflusses in der Stadt zu fürchten. Auch Drohungen halfen nichts, und die Äbtissin scheint in der Stadt, wie man heute sagen würde, gut vernetzt gewesen zu sein.

Auf Bitte des Beichtvaters der Nonnen bestätigte der Rat in einem als Konzept überlieferten Schriftstück die monastische Disziplin der Zisterzienserinnen und ihrer Äbtissin. Und (ich zitiere:) das uns anders hievon nit kund oder wissende ist. Die Äbtissin ging noch einen Schritt weiter und verwies auf die alte städtische Vogtei des Jahres 1242, auch wenn diese seitdem fast nie in den Quellen greifbar wurde (sieht man von einem Vertrag des Jahres 1428 bezüglich der Steuerpflicht des Klosters ab). Die Stadt sei oberster Vogt ihres Klosters, so heißt es nun.

Ich muss hier nicht erwähnen, dass zumindest eine begrenzte Vogtei samt Nutzungsrechten, etwa Besitzungen des Klosters, zeitweise aber auch die Schirmvogtei über Nonnenmünster im 15. Und 16. Jahrhundert auch die Kurpfalz beanspruchte.

 

Folie 11

 

Der Reformversuch muss uns hier jetzt nicht weiter interessieren, auch wenn er mit Gewalttaten einherging und sogar zu Fehdebriefen führte. Die Reform ging in das Fahrwasser der kurmainzisch-kurpfälzischen Rivalitäten dieser Zeit über, so viel kann man jedenfalls sagen. Und die Äbtissin konnte die Reform verhindern. Kloster und Stadt schlossen, was wenig verwunderlich ist, im Frühjahr 1447 eine vielfach überlieferte Vereinbarung ab (städtische Weide). Das Kloster bestätigte im Jahr 1455 die Schirmvogtei der Stadt gegenüber Nonnenmünster; man verpflichtete sich eidlich, den Schutz und Schirm der Stadt nicht verlassen zu wollen. Also bis hierher ein Etappensieg des Rates. Aber die Deutlichkeit dieses eidlichen Versprechens, die es für das 15. Jahrhundert in Worms nur bei Nonnenmünster gibt, läßt auch aufhorchen: Es ist eher ein Hinweis auf Konflikte um die Vogtei!

Adressat eines Schirmwechsels war einmal mehr der Pfalzgraf, diesmal Friedrich der Siegreiche. Und passend wird auch wenige Jahre später eine „Reform“ des Klosters erwähnt, ohne dass wir darüber mehr wissen. Die Anzeichen für einen Schirmwechsel verdichten sich; als Prokurator der Nonnen tritt in Prozessen ausgerechnet Hans von Gemmingen auf (er führte in Weißenburg Reformmönche ein!); das Kloster wird im Testament Friedrichs genannt. Ein weiterer Anhaltspunkt ist, dass das Kloster nun vielfach in Prozesse und Auseinandersetzungen mit dem Rat involviert wurde. Die Nonnen prozessierten beispielsweise am Heidelberger Hofgericht gegen die Stadt Worms. Immer wieder wurde dabei auch die durch die Stadt Worms beanspruchte Vogtei thematisiert. Dass es hierbei auch um eine mögliche Gefährdung der Stadt durch Bischof und Kurpfalz ging, wird klar, wenn man die Maßnahmen des Rates betrachtet: Man vermauerte die Pforte des Klosters in der Stadtmauer, die zu dessen Mühlen führte, und errichtete auf der Mauer direkt am Kloster ein Wachhaus. Der Anwalt der Nonnen verwies nun darauf, dass Nonnenmünster langer dan menschen gedechtniß inn der Pfaltz schirm und oberkeit stehe. Dass das pfälzische Hofgericht in der Vogteifrage diese Linie bestätigte, ist eher eine humoristische Randnotiz wert. Immerhin hatte wenige Jahre zuvor der Rat einen Schirmvertrag auf 60 Jahre mit dem Kurfürsten abschließen müssen; die Mediatisierung der Stadt scheiterte allerdings.

 

Folie 12

 

Wir machen jetzt aber einen Sprung in das 16. Jahrhundert. Der Einfluß des Rates steigerte sich erheblich, insbesondere in Folge des Bauernkrieges (während der Unruhen hatte der Rat Nonnenmünster und weitere Klöster in seinen Schutz aufgenommen); bereits zu Beginn des 16. Jahrhunderts wird ein städtischer Vogt erwähnt, dem der Klosterschaffner einen Eid leistete. Dies setzte sich dann in der Folge fort. Das von mir erwähnte Amtsbuch der Pflegschaften beschreibt detailliert, wie eine städtische Abordnung im Jahr 1505 im Kloster, an der Pforte, den Nonnen einen neuen städtischen Vogt benannte. Dieser solle den Nonnen helfen, sie beraten, schirmen usw., sowohl in der Stadt als auch im Burgbann – ganz klar deutlich wird hier die Vogtei im Bereich der Stadt selbst.

 

Folie 13

 

Die Frage der Schirmvogtei beschäftigte noch viele Jahrzehnte hindurch Kloster, Stadt und auch den Heidelberger Hof. Allerdings wurde dann um das Jahr 1560 insofern ein Abschluss erreicht, als der von einer Aufhebung bedrohte Konvent die städtische „Oberpflegschaft“ ausdrücklich bestätigte; wenige Jahre zuvor hatten Bedienstete des Klosters pfälzischen Jägern und Dienern Speisung im Kloster verweigert.

Die Aufhebung gelang freilich (einmal mehr, muss man ja sagen) nicht. Aber die Argumente des Rates waren konsequent auf die Kastenvogtei und Pflegschaft gegenüber dem Kloster hin ausgerichtet.

Der Rat ließ 1559 wegen angeblicher Verschwendungen durch die Nonnen ein Inventar des Klostervermögens anlegen; man ging natürlich gegen den Beichtvater des Klosters vor und verordnete den Nonnen einen evangelischen Prediger. 1565/1566 wurden die Urkunden und Kleinodien des Klosters beschlagnahmt. Alles in allem scheint aber die Anrufung des Kaisers als Notanker auch hier funktioniert zu haben: Mehrere Schutzmandate Maximilians II. scheinen letztlich den Rat daran gehindert zu haben, das Kloster mit Gewalt aufzuheben. Es konnte immerhin noch fast 250 Jahre inmitten der lutherischen Reichsstadt überleben. Selbst zur Zeit seiner Auflösung um 1800 umfasste der Konvent noch 26 Nonnen.

 

Damit bin ich an das Ende meines Vortrags angekommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Folie 14

 

Joachim Kemper

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

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Joachim Kemper (31. März 2014). Vogteirechte als Hebel der Reformation (5.4. 2014, Landau/Pfalz). Ordensgeschichte. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sk6v


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