Zu den Inschriften der Klöster Hirsau und Herrenalb und weiterer Standorte im Landkreis Calw
Die Inschriften des Landkreises Calw. Gesammelt und bearbeitet von Renate Neumüllers-Klauser (= Die Deutschen Inschriften 30). Wiesbaden: Reichert 1992. XXXII, 252 S. Mit 109 SW-Abbildungen und einer Karte. ISBN 9783882265125
[Nachtrag 24.12.2016 Band ist ohne Hinweis auf diese Besprechung online:
http://www.inschriften.net/landkreis-calw/einleitung.html]
1993 erhielt Renate Neumüllers-Klauser für diesen Band und den Band zum Enzkreis den Schillerpreis der Stadt Marbach. Ob die herausragende wissenschaftliche Qualität des Buchs tatsächlich gegeben ist, mag der Leser nach Lektüre der folgenden Zeilen selbst entscheiden.
Die kritische Sichtung und Aufarbeitung der Inschriften des Klosters Hirsau ist von unschätzbarem Wert. Wer die fragmentarische Überlieferung zur Klostergeschichte kennt, kann es nur begrüßen, dass mit der inschriftlichen Überlieferung des Schwarzwaldklosters eine Geschichtsquelle durch den vorliegenden Band gleichsam neu gewonnen wurde. In der zweibändigen Festschrift Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991 (zitiert: Festschrift). Teil I hat Neumüllers-Klausers mit der Regestenpublikation “Quellen zur Bau- und Kunstgeschichte von Hirsau” (S. 475-499) ein weiteres bedeutendes Hilfsmittel vorgelegt, das nicht nur für Kunsthistoriker relevant ist (zitiert: Quellen – mit Regestennummer).
Ein Besprechungsexemplar dieses Bandes erhielt ich für eine nie geschriebene Sammelbesprechung zur Hirsauer Geschichte in den Blättern für württembergische Kirchengeschichte, die von der Festschrift 1991 ausgehen sollte. 2011 entdeckte ich dann die fehlende Einarbeitung der Schannat-Überlieferung zu Herrenalb, was mich motivierte, gut 20 Jahre nach dem Erscheinen eine kritische Einzelbesprechung des Bands in Angriff zu nehmen.
Die Gliederung der Einleitung folgt dem üblichen Schema der Reihe. Nach einem historischen Überblick werden die Inschriftenträger vorgestellt. Unter den Quellen der nicht-originalen Überlieferung werden zum Kloster Hirsau die Aufzeichnungen des evangelischen Abts Johannes Parsimonius, die überwiegend in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel liegen, und die Handschrift des Weingartener Mönchs Hieronymus Rainolt von 1631, die während der katholischen Restitution des Klosters entstand, besonders gewürdigt. Der letzte Abschnitt gilt der Darstellung der Schriftformen.
Es folgt der Katalog mit den Nummern 1 bis 372. Laut S. XVI sind 242 Inschriften im Original erhalten, 132 nur in Abschrift. Bis zum Jahr 1500 sind etwa 170 Inschriften überliefert; Inschriften nach 1650 sind wie üblich nicht berücksichtigt worden. “Von den 374 Katalognummern sind über 100 Erstveröffentlichungen, ein Zeichen dafür, wie stiefmütterlich die Aussagen der Sachquellen gerade in abgelegeneren Landkreisen bisher behandelt worden sind” (S. XXII).
Dass Inschriften oft zu wenig gewürdigte landesgeschichtliche Quellen sind und ihre Inventarisierung durch die entsprechenden Akademieprojekte außerordentlich wichtig, habe ich in früheren Rezensionen und Stellungnahmen zu den Bänden der Reihe “Die Deutschen Inschriften” (DI) mehrfach betont:
http://archiv.twoday.net/stories/38735149/ (Rezensionen der Bände Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Böblingen, Mergentheim, Pforzheim)
http://archiv.twoday.net/stories/38735546/ (Bemerkungen zum Band Baden-Baden)
Gegenüber den bisher von mir besprochenen Inschriftenbänden fällt der Calwer deutlich ab. Auch wenn man die folgenden kritischen Anmerkungen teilweise für überzogen oder kleinlich hält, sollte man schon angesichts der Fülle der Notizen nachvollziehen können, wie dringlich die Etablierung einer zentralen Website für Korrekturen und Ergänzungen zu den gedruckten “Deutschen Inschriften” ist.
Fragwürdig ist die Auslassung der umfangreichen Inschriftenkomplexe aus den Sammlungen des Parsimonius in Wolfenbüttel (Cod. Guelf. 134 Extrav. [Nachtrag: die korrekte Signatur lautet 134.1 Extrav.!]), die S. XXIV gerechtfertigt wird. Mit dem Erscheinen der angekündigten Edition dieser Texte ist nicht mehr zu rechnen. Unerfreulich ist, dass in der Übersicht über den Handschrifteninhalt S. XXXIIIf. die Nummern des Bandes, in denen die Inschriftenkomplexe jeweils kurz zusammengefasst und charakterisiert werden, fehlen:
Nr. 131 (Quellen Nr. 126f.) Dormitorium, 1480
Nr. 144 (Quellen Nr. 123) Winterrefektorium, 1493
Nr. 191 (Quellen Nr. 115) Sommerrefektorium, 1517-1521
Nr. 212 (Quellen Nr. 53) Ausmalung der Klosterkirche, 1530-1534
Nr. 219 (Quellen Nr. 133) Abtshaus der neuen Abtei, nach 1543
Man kann nur hoffen, dass die Herzog August Bibliothek die genannte Handschrift möglichst bald in ihr Digitalisierungsprogramm aufnimmt.
Ich widme mich nun den einzelnen Nummern. Nr. 160 nimmt zusammenfassend zur vorreformatorischen Erinnerungskultur seit der Reform der Benediktinerabtei Hirsau (1459) Stellung und wird durch den Exkurs zu “Konrad von Hirsau” in Nr. 131 und eine Zeittafel im Anhang ergänzt. Bei Nr. 11 geht es um die nicht-originale Inschriftenüberlieferung der Zisterzienserabtei Herrenalb.
Nr. 1 ist die zuerst von Parsimonius überlieferte Grabschrift des Klostergründers Erlafried, die sicher nicht ins 9. Jahrhundert gehört. Man möchte der Bearbeiterin den hochmittelalterlichen Ursprung aufgrund der angeführten Parallelen gern glauben, wüsste aber doch gern, was gegen eine spätere Entstehung nach dem 12. Jahrhundert spricht. Könnte man ihn nicht auch um 1500 Jahrhundert unter Rückgriff auf ältere Formeln geschaffen haben? Für “iacet ecce cinis” finde ich beispielsweise einen Beleg bei dem Humanisten Rudolf Agricola (online Google Book Search = GBS, Auszug). Zu den Wiedergaben der Inschrift ist Christmann 1782, S. 21 zu ergänzen (online GBS). Sodann Carl Wolff, Johannes Trithemius und die älteste Geschichte des Klosters Hirsau, in: Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde (1863), S. 229-281, hier S. 235 (online GBS), ein Titel, der im Literaturverzeichnis, das auch sonst manche Lücken aufweist, nicht hätte fehlen dürfen.
Man muss die Erläuterungen zu Nr. 1 und 135 (Deckplatte vom Hochgrab um 1470/85), die sich überschneiden, zusammennehmen, aber ganz klar wird einem der Sachverhalt auch dann nicht, wenn man die Nr. 88 der “Quellen” zusätzlich konsultiert. Nach der Bearbeiterin wurde der alte Grabstein mit Nr. 1 im Jahr 1566 aus St. Aurelius in die Klosterkirche St. Peter und Paul gebracht und dort dem bereits bestehenden Stiftergrabmal Nr. 135 hinzugefügt. Aber auch wenn man dieser Sichtweise zustimmt, kann der “alte” Stein in St. Aurelius am Ende des 15. Jahrhunderts geschaffen worden sein. Inschriftenbearbeiter neigen manchmal zu Frühdatierungen, da hochmittelalterliche Zeugnisse allemal interessanter erscheinen als spätmittelalterliche. Redlicherweise müssten sie aber die bestehenden Datierungsmöglichkeiten transparent darstellen, um dem Leser, der keine eigene epigraphische Datierungskompetenz besitzt, ein eigenes Urteil zu ermöglichen.
Nr. 2. Abzulehnen ist die Einordnung des von Trithemius wiedergegebenen Epitaphs des Mönchs Ruthard zu “865 (?)”. Der wahrscheinlich gar nicht real als Inschrift ausgeführte Text hätte um 1500 eingeordnet werden müssen. Die Bearbeiterin hat übersehen, dass es sich um eines der von Trithemius aus einer Gedichtsammlung des 9. Jahrhunderts aus Saint-Riquier gestohlenen und nach Hirsau übertragenen Gedichte handelt. Das hat schon Ludwig Traube 1892 herausgefunden (“Meginfridus Trithemii”, online), vgl. auch Klaus Arnold, Johannes Trithemius (²1991), S. 177.
Die Bearbeiterin gibt den Text, wie sie sagt, nach des Trithemius Chronicon (online GBS), wo aber in Vers 3 nicht “Ipso perspecto”, sondern “Ipsum perspectum” steht. Carl Wolff S. 259 hatte bemerkt, dass Trithemius den metrischen Verstoß in den Annalen in “ipsoque perspecto” verbessert hatte. Möglicherweise stammt die Lesart der DI aus der zitierten Zweitüberlieferung bei Hieronymus Rainolt, der die Verse im Kontext der Beschreibung der Gemälde im Sommerrefektorium (vgl. Nr. 191) wiedergibt.
Nr. 4. Unkritisch wird das Hochgrab des Abtes Wilhelm von Hirsau zum Todesjahr 1091 einsortiert, obwohl es keinen Beweis gibt, dass es nicht aus dem 15. Jahrhundert stammt. Damals hat man bekanntlich viele solche Hochgräber neu errichtet. Der Wortlaut ist wohl zu unspezifisch, um eine Datierung zu ermöglichen.
Uwe Jens Wandel, Inschriften im Kloster Hirsau 1667, in: ZWLG 54 (1995), S. 375-378 [Nachtrag 6.3.2024 Internet Archive] hat aus einem archivalisch überlieferten Reisebericht der Gothaer Prinzen Albrecht und Bernhard, die 1667 von Tübingen aus einen Ausflug unternahmen, der sie auch nach Hirsau führte, Ergänzungen zu den DI publiziert (zu Nr. 141, 4, 145 sowie zwei unbekannte Inschriften). Die Prinzen sahen – entgegen der Vermutung der Bearbeiterin – das Hochgrab mit der in den DI wiedergegebenen Inschrift noch mitten in der Kirche. Auf der Seite des Grabmals stand: “Sub reverendo in Christo Patre Dno Johanne, hujus Monasterii Abbate feliciter inceptum et consummatum est hoc opus ad laudem & honorem Reverendi Wilhelmi hic requiescentis A. D. 1202″. Dass es sich tatsächlich um eine Inschrift aus dem Jahr 1202 gehandelt hat, ist zu bezweifeln. 1202 amtierte der Abt Marquardus (Klaus Schreiner, Sozial- und standesgeschichtliche Untersuchungen zu den Benediktinerkonventen im östlichen Schwarzwald, 1964, S. 141). Dürfte man anstelle der 2 eine 5 lesen, wäre man aus dem Schneider, denn 1505 hätte Abt Johannes Hansmann durchaus das Hochgrab erneuern lassen können. Im Mai 1500 hatte Abt Blasius das Grab (tumbam) Wilhelms öffnen lassen (Quellen Nr. 86; Klaus Schreiner, Erneuerung durch Erinnerung, in: Oberrheinische Studien 7, 1988, S. 35-87, hier S. 69 und Johannes Trithemius, Annales Hirsaugienses, Bd. 2, St. Gallen 1690, S. 582, online). Zu einem Versepitaph Wilhelms siehe unten zu Nr. 143.
Nr. 5. Zum nachträglich, um 1050 [richtig: 1150] gesetzten Grabstein für Herzog Bertold I. von Zähringen (gestorben 1078) und seine Gemahlin Richwara erwägt die Bearbeiterin in Nr. 135 Anm. 8, ob das erneuerte Erlafried-Stiftergedenken dazu führte, den Stein zu vernachlässigen. In Nr. 5 steht dazu nichts. Nur ein Beispiel für fehlende Querverweise, die aber angesichts der strikten Begrenzung des Registers auf die Namen, die in den Inschriften explizit vorkommen, wichtig wären. Solange es keine Präsentation des Bandes auf http://www.inschriften.net/ gibt, leistet die Volltextsuche im (gesperrten) Digitalisat von HathiTrust für das Auffinden von Fundstellen gute Dienste.
Die Heidelberger Akademie wäre gut beraten, die bei HathiTrust eingestellten Inschriftenbände für die Öffentlichkeit freizugeben!
Nachzutragen ist Ulrich Parlow, Die Zähringer (1999), S. 62f. Nr. 94 mit Wiedergabe der Inschrift. Zu Richwara: Eduard Hlawitschka, Zur Abstammung Richwaras, der Gemahlin Herzog Bertholds I. von Zähringen, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 154 (2006), S. 1–20. Ich stimme Hlawitschka in seiner Ablehnung der Filiation von Hermann IV. von Schwaben zu, nicht jedoch seinen eigenen Überlegungen zur Babenberger-Abstammung Richwaras.
Nr. 11 ist die Grabplatte des Speyerer Bischofs Conrad von Eberstein 1245, der im Zisterzienserkloster Herrenalb (Mitte des 12. Jahrhunderts von Bertold von Eberstein gegründet) seine letzte Ruhestätte fand.
Nach der Beilage zur Allgemeinen Zeitung Nr. 184 von 1899 (online GBS-US , zum Proxy-Zugriff: Wikisource) wurde damals (und nicht erst 1903) der Grabstein aufgerichtet. Damals wurde die Inschrift auch entziffert und fotografiert.
Einen gravierenden Mangel des Bandes sehe ich gegeben durch die Nichtberücksichtigung der Inschriftenzusammenstellung, die Johann Friedrich Schannat in seinen Vindemiae Literariae 1 (1723), S. 151-153 (“Rudera abbatiarum Albae-Dominorum et Albae-Dominarum”, online), also in einem einigermaßen prominenten Werk, vorgelegt hat. Diese Lücke ist um so unverständlicher als im 1981 erschienenen Band DI 20 (Karlsruhe) die Schannat’sche Überlieferung sorgfältig ausgewertet wurde (Nr. 27, 96, 173, 185, 212, 228, 242a) und dort in Anm. 2 zu Nr. 27 betont wurde, dass die erhaltenen Herrenalber Denkmäler eine Überprüfung der Zuverlässigkeit Schannats erlauben. Das Versäumnis ist deshalb so rätselhaft, weil Schannat zu Nr. 11 und Nr. 86 durchaus herangezogen wurde. Hat die Bearbeiterin vergessen, den Band auszuwerten oder hat sie eine Hilfskraft Schannat für die beiden ihr bekannten Stücke einsehen lassen? Oder hat sie die beiden Nachweise nur aus zweiter Hand gegeben? Woher Schannat seine Sammlung hatte, lässt er leider offen. Die Aufnahme einer solchen Grabstein-Dokumentation in eine ambitionierte Sammlung von Geschichtsquellen (zum Kontext siehe Wikisource) ist recht bemerkenswert. Schannat bietet meist bessere Angaben als die von der Bearbeiterin S. XXV etwas zu positive gewürdigte Zusammenstellung des Pfarrers Johann Friedrich Ammermüller 1779 (“Pfarrerbuch Herrenalb”). Die bei Nr. 72 geäußerte Vermutung zur Abhängigkeit des Pfarrerbuchs von Crusius hätte in die Einleitung gehört!
Ich gebe die Reihenfolge der Inschriften bei Schannat mit den einschlägigen Inschriftennummern: Nr. 46, 11 (berücksichtigt), 46, 86 (berücksichtigt), 106, 74, 70, 121, 128, 137, 176, 224, 74 (B), Nr. 85, 65, 23, 48, 52, 24, Cunzman, 72.
Nicht im Inschriftenband enthalten ist die bei Schannat S. 153 überlieferte Grabinschrift des Hans Cunzman: “Anno Domini MCCCXCIV. Mauritii Abbatis obiit JOANNES CUNZMAN de Ettlingen Advocatus Domini Bernardi Marchionis”. Rüdiger Stenzel, Die Cuntzmann von Ettlingen, in: ZGO 129 (1981), S. 52-81, hier S. 62 Anm. 26 kannte diese Quelle nicht. Hans I. verstarb nach ihm zwischen dem 13. April 1393 und dem 10. Juni 1394. Schwierigkeiten bereitet das Datum Mauritii Abbatis. Grotefend belegt einen Zisterzienserabt Mauritius zum 20. September.
Überhaupt eher unzulänglich sind die Ausführungen S. XXIVf. zu den Herrenalber Quellen der nicht-originalen Überlieferung. Zu erwähnen gewesen wäre das bemerkenswerte Notariatsinstrument über die Beziehungen der Grafen von Eberstein zum Kloster Herrenalb und die Grabmäler der Grafen (mit Inschriftendokumentation), das Krieg von Hochfelden abgedruckt hat (S. 481-484, online GBS).
Caspar Jongelinus, Notitia Abbatiarum Ordinis Cisterciensis, 1640, der im Quellenverzeichnis ohne Band (Bd. 2) und hier bei Nr. 11 gar nicht zitiert wird, gibt die Inschrift S. 66 wieder (online GBS). Generell konnte ich eine systematische und erschöpfende Auswertung der Ausführungen von Jongelinus zu Herrenalb nicht feststellen, obwohl das Werk von der Bearbeiterin immer wieder zitiert wird.
Und bei sorgfältiger Recherche hätte die Bearbeiterin wohl auch den von “E. Gr.” verfassten Aufsatz: Herrenalb und seine Grabdenkmäler, in: Aus dem Schwarzwald 14 (1906), S. 101-108 auffinden können (online Internet Archive ohne Bilder, die Bilder im PDF). Der Autor erwähnt ausdrücklich Schannats Beitrag und gibt S. 104 auch den Wortlaut von Nr. 11, allerdings wie Schannat und Jongelinus mit der Verlesung VI KAL. statt VII. Damals war anscheinend noch der im Inschriftenband nicht erwähnte Grabstein eines Magister und Frater … von Lichtenberg (gestorben 1337) vorhanden.
Nr. 15. Bei der Herrenalber Inschrift des “Burkart Steinmetz” (1300) fehlt der Nachweis Paulus, Schwarzwaldkreis, S. 184 (online GBS-US). Die Inschrift wurde 1833 von Mone mitgeteilt im Anzeiger für Kunde des deutschen Mittelalters 1833, Sp. 249 (online GBS). Desgleichen (mit Nr. 7 und 10) in den Württembergischen Jahrbüchern 1841, I, S. 155 (online GBS).
Nr. 17, 18 und 19 (aus dem Dominikanerinnenkloster Maria Reuthin, Stadt Wildberg) sind überliefert im Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 1 Nr. 151, ohne dass man irgendetwas über die Handschrift erfährt. Die viel zu knappe Liste der ungedruckten Quellen S. 227 hilft ebenso wie die Einleitung nicht weiter. Man muss bei Michael Klein, Handschriften … J 1 (1980), S. 198 nachschlagen um zu erfahren, dass es sich um genealogische Nachrichten handelt, die in einer Kopie um 1720 vorliegen. Bei Nr. 36 fällt zu dieser Signatur J 1 Nr. 151 eigenartigerweise der Name Gabelkover. Wieso wird Nr. 34 nach Schmid zitiert, obwohl die Handschrift diese Inschrift ebenfalls überliefert? Die gleiche Quelle wird auch bei Nr. 32 und 45 angeführt. Bei Nr. 220 wird endlich die handschriftliche Überlieferung mit der Datierung “um 1720″ versehen.
Nr. 23. Die lateinische Fassung der im Pfarrerbuch Herrenalb deutsch wiedergegebenen Grabinschrift lautet nach Schannat S. 152: “Anno Domini MCCCXXIII. in die Beati Augustini obiit JOANNES miles de Smalstein”.
Nr. 24. Zum Grabstein des Speyerer Bürgers Hermann 1325 in Herrenalb gibt der Aufsatz in: Aus dem Schwarzwald 1906, S. 105 (Link oben bei Nr. 11) den Hinweis, dass das gleiche Wappen (zwei gekrümmte Fische) auch auf dem Maulbronner Grabstein (1358) des Speyerer Bürgers “iohannes dictus hormich piscator” erscheint.
Nr. 40. Wieso wurde die Grabplatte der Inkluse Adelint von 1367 in der Altburger Martinskirche nicht abgebildet? Übermäßig viele Bildzeugnisse zu Inklusen dürfte es nicht geben (siehe auch unten zu Nr. 149). Ein Querverweis zu Nr. 51, der Altbulacher Grabplatte der Inkluse Irmengardis (mit Abbildung), fehlt.
Nr. 46. Die Ebersteiner-Stiftertumba im Kloster Herrenalb wird “sicher vor 1387″ datiert, aber das ist meines Erachtens alles andere als sicher. Der Verkauf der Hälfte der Herrschaft Eberstein 1387 hat nicht notwendigerweise etwas mit dem Stiftergedenken in Herrenalb zu tun. Zu 1395 verzeichnet der Band unter Nr. 53 ein Grabdenkmal des Grafen Wilhelm von Eberstein, wohl ebenfalls noch in gotischer Majuskel. Es ist nicht ausgeschlossen, dass damals auch die Stiftertumba geschaffen wurde. Von 1431 stammt das Hochgraf des Grafen Wilhelm III. (Nr. 86), die ebenfalls beweist, dass die Ebersteiner dem Kloster verbunden blieben. Grundsätzlich sind solche retrospektiven Stifterdenkmale durchaus in einer Phase des Niedergangs der Familie denkbar.
Jongelinus gibt S. 66 die Jahreszahl 1279 für den Tod Graf Ottos und paraphrasiert offenbar die Inschrift (“magnus huius loci benefactor”).
Nr. 48. Die lateinische Fassung der im Pfarrerbuch Herrenalb übersetzten Inschrift steht bei Schannat S. 152: “Anno Domini MCCCXC. obiit ELISABETHA de Lamersheim in Vigilia Matris Beatae Virginis”. Die Datierung ist höchst ungewöhnlich. Nach dem Wortlaut hätte man an den Vortag des Annenfestes zu denken (also an den 25. Juli).
Nr. 52. Die Überlieferung bei Jongelinus, S. 66 ist nicht berücksichtigt. Jongelinus hat wie Oswald Gabelkover 1397.
Nr. 55. In der Vorlage Jongelinus S. 66 steht nicht 1397, sondern 1398. Die Wiedergabe ist ungenau (Cal. ohne Kennzeichnung aufgelöst, ein et ist ausgelassen, desgleichen ein D. vor Marquardi, Civis statt ciuis)
Nr. 56 (ohne Abbildung). Das Wappen Lorchem hätte beschrieben werden müssen, da es sich nicht um eine identifizierte Adelsfamilie handelt und auch sonst Wappen beschrieben werden (z.B. Nr. 73).
Nr. 60 ist mit ihrer “Glockenrede” (im Register S. 248 wird irrtümlich Nr. 61 als erste Glockenrede aufgeführt) die älteste im Original erhaltene deutschsprachige Inschrift (14. Jahrhundert). Die älteste deutsche Bauinschrift Nr. 83 stammt von 1430, die älteste deutsche Grabinschrift von 1434 (Nr. 89).
Nr. 65. Jongelinus S. 66 fehlt (ebenso bei Nr. 72).
Nr. 70. “Jongelinus weist darauf hin, daß das Epitaph ‘tale’ gewesen sei”, bemerkt die Bearbeiterin in Fußnote a. Jongelinus (online GBS) hat an der angegebenen Stelle: “Marquardus cuius Epitaphium tale est”. Muss ich das kommentieren? Bei Heinrich von Magstat (Nr. 110) hat Jongelinus “qui tale habet Epitaphium”, doch hier scheint die Bearbeiterin das Adjektiv talis verstanden zu haben.
Nr. 76. Wieso wurde das Grabmal des Johanniterbruders Buncus von Magenheim (1419) in Rohrdorf nicht abgebildet? Die gleiche Frage könnte man bei sehr vielen Denkmalen stellen. Der Abbildungsanhang lässt viele Wünsche offen.
Nr. 83. Kurt Andermann bemerkt in seiner Besprechung (ZGO 141, 1993, S. 402), dass bei Nr. 83 und auf Tafel XIII irrtümlich von einem Deutschordensschloss in Rohrdorf die Rede ist. Die Johanniterkommende wird S. XV erwähnt, was die Bearbeiterin nicht gehindert hat, S. XX sich auf das angebliche Deutschordensschloss in Rohrdorf und den Gebrauch der deutschen Sprache durch den Deutschen Orden zu beziehen. Der gleiche Fehler auch Nr. 309 und S. 238 (Register).
Nr. 84. Zum Ritter von “kungespach” hat Jongelinus S. 66 einen Eintrag “Hermannus de Kunichspach”.
Nr. 85. Zu ergänzen: Eugen Gradmann, Das Fürstengrabmal in der ehemaligen Klosterkirche in Herrenalb, in: Die Denkmalpflege 8 (1906), S. 57f. (online GBS-US). Nachzutragen ist DI 78 (Baden-Baden) Nr. 58 zum Grabmal für Bernhard I. in Baden-Baden 1431.
Nr. 86. Jongelinus S. 66 hätte schon deshalb genannt werden müssen, weil er die Grabinschrift des Grafen Wilhelm III. von Eberstein durch das Datum 29. November 1431 und die Angabe Vigilia S. Andreae (das gleiche Datum) ergänzt. Deutliche Abweichungen bietet der Wortlaut bei dem nicht genannten Ludwig Anton Haßler, Der Wandler unter den Gräbern, 1819, S. 286 (online GBS). Der Rottenburger Kleriker kann die Inschrift also nicht einfach Crusius entnommen haben.
Nr. 88. Zu Sterbeinschriften unmittelbar als Wandaufschriften könnte man DI 37 (Rems-Murr) Nr. 51 von 1477 nachtragen.
Nr. 99 ist die Grabplatte der Margarete Meyer (1447) in St. Candidus Kentheim. Sie wird von der Bearbeiterin etwas zu forsch mit der ebenfalls 1447 datierten Nr. 100, dem Spinnerinnen-Kreuz, in Verbindung gebracht. Bei beiden Nummern wird die gleiche Stelle von Crusius verschieden zitiert: “Lib VII partis III” (richtig) bzw. “Lib. III partis VII” (falsch). Die Wiedergabe des Crusius-Zitats in Anm. 1 zu Nr. 99 ist grob ungenau (online).
Die Steinkreuz-Sagen werden zwar abgelehnt, aber was Crusius etwa 150 Jahre nach Aufstellung des Kreuzes zu wissen glaubt, dass eine arme Spinnerin im Schnee erstickt sei, ist doch auch nur eine unverbürgte Tradition, die die Existenz des Kreuzes erklären soll. Die arme Spinnerin wegstreichen, den Tod im Schnee aber zu behalten ist methodisch unsauber.
Nr. 103. Versehentlich ist als Datierung “15. Jh.” statt “1. H. 15. Jh.” angegeben.
Nr. 111 ist wohl eine irrtümliche kopiale Überlieferung von Nr. 108. Der gleiche Sachverhalt wird jeweils anders akzentuiert: “Die Wahrscheinlichkeit spricht […] für irrige kopiale Überlieferung” (Nr. 108), “Die Überlieferung erlaubt keine schlüssige Aussage” (Nr. 111).
Nr. 112. Die Sachlage zu dem “nach 1460 angesetzten” Grabmal des Abtes Bruno von Hirsau (gestorben 1120) wurde aufgrund wesentlich breiterer Quellenkenntnis von Dieter Mertens in der ZWLG 1990, S. 28 mit Anm. 65 geklärt (online).
Schon Karl Pfaff bemerkte unter Hinweis auf eine Archivhandschrift, dass die Angabe der Hirsauer Inschrift auf dem Hirsauer Denkmal, die ihn Graf von Württemberg nenne, nichts beweise, da dieses Denkmal erst von Herzog Ludwig angefertigt wurde (online). Man wird den Beginn der Alleinregierung Herzog Ludwigs 1578 als terminus post quem ansetzen können. Die Aufrichtung einer Statue passt gut zu Ludwigs sonstigen historischen Interessen (vgl. Rolf Götz, Wege und Irrwege …, 2007, S. 117). Herzog Ludwig ließ die Hirsauer Gründungsinschrift Nr. 213 renovieren. Dies bezeugt Jakob Frischlin: Der Herzog habe das Kloster Hirsau “schön vffbracht” (Quellen Nr. 22). Ab 1586 ließ der Herzog im Kloster Hirsau ein Jagdschloss errichten (vgl. Johannes Wilhelm in: Festschrift Bd. 1, S. 439).
Nr. 112 ist damit wohl über hundert Jahre zu früh eingereiht. Selbst wenn man erwägen wollte (wofür es aber keine Anhaltspunkte gibt), dass schon ein vom Chronisten Sebastian Küng (Mitte 16. Jahrhundert) in Hirsau gesehenes “monument” für Bruno die gleiche Inschrift trug, hat man die Überlegungen von Mertens zu beachten, der die Karriere von Bruno als “Graf von Württemberg” erst in die Zeit des Hirsauer Abts Johannes Hansmann (1503-1524) datiert. Crusius beschrieb die vom Herzog kurz zuvor gesetzte Statue. Sattlers Kupferstich geht auf eine Zeichnung von Johann Ulrich Pregizer zurück. Die Quellenangabe zu Sattler durch die Bearbeiterin kann ich nicht verifizieren. In der Topographischen Geschichte Sattlers von 1784 sieht man die Darstellung mit der angeblichen Inschrift auf der Tafel 2 (vor S. 29, online), wie von Mertens angegeben.
Nr. 115. Es fehlt der Nachweis OAB Neuenbürg S. 172 (Wikisource).
Nr. 117. Es fehlt der Nachweis OAB Neuenbürg S. 174.
Nr. 119. Falsche Seitenzahl bei der OAB Neuenbürg (richtig S. 173 statt 175).
Nr. 124. Analog zu Nr. 110 (keine Wiedergabefehler) hätte statt “Kalendas April” Kal(endas) April(is) geschrieben werden müssen. Crusius hat hinter April einen Punkt (online). Die gleiche ungenaue Wiedergabe von Kal. auch in Nr. 128.
Nr. 131. Die nicht wiedergegebenen Inschriften des Hirsauer Dormitoriums werden in das Jahr 1480 datiert. Dies geht auf des Trithemius Annalen Bd. 2, S. 510 (online) zurück, der dieses Jahr und den Abt Bernhard nennt (Quellen Nr. 125 mit ungenauer Textwiedergabe). 1460 war Abt Bernhard von Gernsbach (gestorben 1482) zum Abt gewählt worden. Trithemius nennt ihn “secundus fundator” (Schreiner, Untersuchungen, S. 148). Zwei Jahre zuvor, 1458, war das Kloster auf dem Generalkapitel feierlich in die Bursfelder Kongregation aufgenommen worden (Schreiner, Untersuchungen S. 81).
Weder an der Übernahme des Datums aus Trithemius (wenn Bernhard tatsächlich der Bauherr war, hätte man als Terminus ante quem ja ohnehin seinen Tod 1482) noch an der Aussage, dass die Ausstattung zeitgleich mit der Erbauung erfolgte, kann ich begründete Zweifel anmelden.
Wenn man die Datierung 1480 für die Autoritäten-Inschriften somit als gesichert annehmen darf, ergeben sich Implikationen für das Konrad-von-Hirsau-Problem, das ich in dem folgenden kleinen Exkurs beleuchten möchte. Die Bearbeiterin erwähnt, dass die einem Peregrinus zugewiesenen Zitate von Trabs 9 aus dem “Speculum virginum” stammen und verweist auf den Aufsatz von Matthäus Bernards, Um den Zusammenhang zwischen “Speculum virginum”, “Dialogus de mundi contemptu vel amore” und verwandten Schriften, in: Recherches de théologie ancienne et médiévale 34 (1967), S.. 84-130, hier S. 110f., der die auf Peregrinus bezüglichen Balkeninschriften aus der auf Parsimonius zurückgehenden Handschrift Mh 164 der UB Tübingen edierte. Die von der Bearbeiterin nicht erwähnte “Oratio peregrini” des sechsten Balkens konnte Bernards nicht identifizieren.
Die Bearbeiterin sagt, die Texte der Inschriften würden bei Crusius im Wortlaut wiedergegeben. Das ist falsch, denn Crusius hat im Liber paraleipomenon 1596 S. 52 (online) nur ganze sechs Inschriften abgedruckt (und keine von Peregrinus).
Das Problem des “Peregrinus Hirsaugiensis vel C(onradus)” (so sollte der Autor meines Erachtens künftig genannt werden) hat mich in den 1990er Jahren lange beschäftigt. Bei meinen Hirsauer Studien war ich durchaus skeptisch gegenüber angeblichen Ausstrahlungen der Hirsauer Reform, konnte aber die Ablehnung, mit der Matthäus Bernards und die Editorin des Speculum virginum Jutta Seyfarth (1990) Konrad von Hirsau gegenüberstanden, nicht nachvollziehen.
Felix Heinzer musste seine (in: Festschrift Bd. 2, S. 270f.) ziemlich selbstbewusst geäußerte Zuschreibung von London Arundel 44 an das Hirsauer Scriptorium wieder zurückziehen (in: Kulturtopographie des deutschsprachigen Südwestens im späteren Mittelalter, 2009, S. 238f.). Es bleibt aber das Zeugnis des offenbar hochmittelalterlichen Hirsauer Bibliothekskatalogs (von Parsimonius überliefert, siehe unten zu Nr. 213), der die Bücher eines Hirsauer Mönchs namens Peregrinus (cuiusdam monachi Hirsaugiensis cognomento Peregrini) nennt.
Der australische Mediävist Constant Mews (online GBS, Auszug) und die Forscher, die sich mit dem literaturgeschichtlichen Werk des Peregrinus, dem Dialog über die Autoren, befasst haben, halten dagegen an “Konrad von Hirsau” fest. Es ist natürlich Unsinn, wenn man Konrad den Dialogus super auctores zuspricht, aber bei der Verfasserschaft des Speculum virginum Zweifel anmeldet, wie das im Lexikon des Mittelalters s.v. Konrad von Hirsau geschieht. Der Dialog konnte ja nur aufgrund des von Trithemius angegebenen Initiums identifiziert werden, er stammt also vom gleichen Verfasser wie das Speculum virginum. Für die von Robert Bultot im Verfasserlexikon ²5, 1985 angeführten Werke ist auch aufgrund der Selbstzitate (Seyfarth, Ausgabe S. 30* mit Anm. 77) von einem einheitlichen Verfasser auszugehen. Peregrinus schuf also nicht nur das Speculum virginum (von Seyfarth 1140/50 datiert), sondern auch den Dialogus super auctores, den Dialogus de mundi contemptu vel amore (von Trithemius als Matricularius bezeichnet), die “Sententiae morales”, die Schrift “De fructibus carnis et spiritus” und die “Altercatio Pauli et Gamalielis”. Die kleineren Schriften bezeichneten die Eberbacher Zisterzienser schon kurz nach 1200 als “Peregrinus minor” (Seyfarth Ausgabe S. 41*) in einer jetzt Oxforder Sammelhandschrift Laud. misc. 377, siehe auch den Handschriftenkatalog von Coxe (PDF).
Ob die im nach 1543 mit Wandgemälden ausgestatteten Hirsauer Abtshaus vorhanden gewesenen Bäume der superbia und der humilitas auf die Tugenden- und Lasterbäume des Speculum virginum zurückgehen (zu diesem Bildmotiv Seyfarth Ausgabe S. 35* Anm. 92), wie die Bearbeiterin in Nr. 219 vermutet, mag auf sich beruhen. Träfe diese Ableitung zu, hätte es in Hirsau eine illuminierte Handschrift des Speculum oder anderer Peregrinus-Schriften (auch Laud. misc. 377 enthält einen Tugenden- und Laster-Baum) gegeben.
Johannes Rapolt kopierte 1511 in der Handschrift der WLB Stuttgart HB IV 27 die “Altercatio” des Peregrinus und ein hochmittelalterliches Bibelglossar, vgl. Heinzer in: Festschrift Bd. 2, S. 286f. und den Handschriftenkatalog. Die Altercatio ist außer in den Auszügen der Stuttgarter Handschrift nur in einem Kölner Druck von 1537 (hier offenbar komplett) überliefert (online GBS). Sie wird von Rapolt unter Bezugnahme auf eine Würdigung Konrads von Hirsau durch Trithemius als Werk Konrads bezeichnet und wurde von Robert Bultot, dem Bernards zustimmte, dem Verfasser des Speculum virginum überzeugend zugewiesen. Aber woher konnte Rapolt wissen, dass ein Werk des Hirsauer Mönchs vorlag? Keine Schrift des Trithemius gibt den Titel, sondern ausschließlich die Kurzvita aus den 1517/21 datierten Inschriften des Sommerrefektoriums (vgl. zu Nr. 191). Diese Hirsauer Gelehrten-Galerie geht auf die Forschungen des Trithemius zurück, doch hatte auch der gleich zu nennende Hirsauer Benediktiner Nikolaus Basellius Interesse an den berühmten Hirsauer Mönchen.
Nochmals: Woher konnte Trithemius oder ein Hirsauer Benediktiner um 1500 wissen, dass die im Druck anonym überlieferte Altercatio vom gleichen Peregrinus stammt, der auch das Speculum virginum schrieb? Die irrtümliche Bezeichnung der Schrift durch Rapolt als “Matricularius” kann den Schluss nahelegen, dass es neben dem Speculum virginum in Hirsau noch eine Sammlung in Art des Eberbacher Peregrinus minor gab, in der die Altercatio und der Matricularius (= Dialogus de mundi contemptu vel amore) vertreten waren. Natürlich können die Verfechter der Entstehung des Speculum virginum am Mittelrhein behaupten, Trithemius habe das Speculum und die weiteren Schriften des Peregrinus in mittelrheinischen Handschriften gefunden und nach Hirsau importiert, um die dortigen Mönche mit einem hauseigenen Theologen zu beeindrucken. Dann muss man aber die Datierung der Dormitoriumsinschriften auf 1480 in Frage stellen und hat dann immer noch ein Problem mit dem hochmittelalterlichen Hirsauer Bibliothekskatalog. Ich bevorzuge die Deutung, dass es in Hirsau ein hochmittelalterliches Peregrinus-Corpus gab, auf das die Balkeninschriften des Dormitoriums und Rapolt zurückgreifen konnten. Natürlich können sich die Mönche des 12. oder 13. Jahrhunderts, die im Bibliothekskatalog die Bücher des Peregrinus einem Mönch des eigenen Klosters zuwiesen, geirrt haben, aber wahrscheinlich ist das nicht. Im Hirsauer Konvent wird man sehr wohl über die Schriftsteller des Klosters seit der Zeit Abt Wilhelms Bescheid gewusst haben. Das “Kuckucksei” des Bibliothekskatalogs ist nicht weniger unwahrscheinlich als das des Trithemius.
Es ist eine perfide Strategie der Hirsau-Verächter, das Problem des Vornamens Konrad und die Hirsauer bzw. benediktinische Provenienz in einen Topf zu werfen. Seyfarth setzt in ihrer Ausgabe des Speculum virginum das “Vltimus Christi pauperum C.” in den Haupttext. Wenn der Verfasser C. hieß, dann ist doch Conradus (Nebenform Cuno) der mit Abstand wahrscheinlichste Vorname. Man sehe etwa in das Register des Codex Hirsaugiensis oder in die Reihe der Hirsauer Konventualen bis 1200 bei Schreiner (Untersuchungen), in der mit der Initiale C nur Konrade begegnen. Aber auch wenn C. Ceisolf oder Craft war (siehe Register zum Codex), ist das eigentlich wurscht. Wir können also Trithemius die “Erfindung” des Vornamens Konrad nicht wirklich anlasten, da es nur plausibel ist, bei einem C. an einen Konrad zu denken.
Der Peregrinus Hirsaugiensis ist schon im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts bezeugt und zwar nicht nur bei Trithemius. Valentin Rose hat gezeigt, dass Trithemius vor 1495 den Autor nicht Konrad nennt, sondern Peregrinus, aber als Hirsauer Mönch (online). Er zitiert dafür die Fassung des Schriftstellerkatalogs von 1492. Trithemius gibt 1492 zum Hirsauer Mönch Peregrinus sechs Initien, von denen sich vier auf inzwischen bekannte Werke beziehen. Verdächtig ist nichts, die Datierung (Zeit Wilhelms ca. 1100) und die übliche salbungsvolle Würdigung muss man ohnehin abstreichen. Spätere biographische Details zu Konrad von Hirsau bei Trithemius sind unglaubwürdig. Weitere Trithemius-Zitate findet man bequem bei Manitius Bd. 3, S. 315f. (online).
Der Augsburger Benediktiner Petrus Wagner kennt in seinem Congestum von 1493 ebenfalls einen Hirsauer Mönch Peregrinus als Schriftsteller, kann aber über seine Werke nichts sagen (ich habe die Handschrift SUB Augsburg 2° Cod. 205, Bl. 87r selbst eingesehen, der Wortlaut bei Matthäus Bernards, Die handschriftliche Überlieferung …, Diss. masch. Bonn 1949, S. 429). Jünger und offenbar von Trithemius abhängig ist der Bamberger Abt Andreas Lang (Bernards 1949, S. 430): “Conradus qui et Peregrinus monachus Hirsaugiensis”.
Noch nicht in der Konrad-Forschung berücksichtigt wurde die Handschrift der UB Bonn Cod. S 310, die nach den Wasserzeichen 1488/92 zu datieren ist und Bl. 147r-164v eine Chronik der Grafen von Württemberg mit Auszügen aus dem Codex Hirsaugiensis bzw. zur Hirsauer Geschichte enthält und zwischen 1490 und der Herzogserhebung 1495 entstanden sein muss. Der Beschreibung in Manuscripta Mediaevalia sind Digitalisate der Seiten 147r, 151r, 154v und 164r beigegeben. Felix Heinzer und Klaus Schreiner haben sich in der Hirsau-Festschrift 1991 (S. 285f., 305f.) mit dieser Handschrift befasst. Ich selbst habe 1993 die Nachrichten zur württembergischen Geschichte untersucht (online). Schreiner konnte zeigen, dass es sich um ein Werk des Hirsauer Mönchs Nikolaus Basellius handelt und dass der Codex zu den Materialien gehörte, die Trithemius aus Hirsau zugesandt wurden. Von Interesse sind die Ausführungen der Handschrift über die berühmten Männer des Klosters (33 sollen es gewesen sein). Basellius soll nach Trithemius “de illustribus viris monasterii sui” eine eigene Schrift verfasst haben. Möglicherweise ist diese Schrift im Austausch mit Tritehmius entstanden, aber die kurze Passage in der Bonner Handschrift zu den berühmten Mönchen zeigt noch nicht den verhängnisvollen Einfluss des Sponheimer Abts. Basellius nennt Bl. 154r einen Mönch Peregrinus, der Bibelstudien betrieben habe.
Basellius, der erst in den 1490er Jahren als Hirsauer Konventuale bezeugt ist, war wahrscheinlich nicht für die Balkeninschriften mit den Peregrinus-Zitaten aus dem Speculum virginum verantwortlich. Diese sind nur dann erklärlich, wenn die Autorität Peregrinus aufgrund seiner Bedeutung für die eigene Klostergeschichte aufgenommen wurde. Man hat sich also definitiv schon vor Trithemius mit den Werken zur hochmittelalterlichen benediktinischen Spiritualität, die man in den alten Codices der Klosterbibliothek vorfand, befasst. Angesichts dieser Befundlage von einer “Fiktion der Humanistenzeit” zu sprechen (Bernards 1967, S. 111) ist offenkundig unangemessen. Der Conradus Hirsaugiensis geht auf Trithemius zurück, nicht aber der Peregrinus Hirsaugiensis. Die auf einen (mittelrheinischen) Ursprung im Kreis der Regularkanoniker oder Zisterzienser fixierten Hirsau-Feinde unterschlagen, dass ein Peregrinus Hirsaugiensis schon im hochmittelalterlichen Bibliothekskatalog erscheint und schon vor 1500 nicht nur bei Trithemius (erstmals 1492), sondern auch auf den Dormitoriums-Balken 1480, bei Petrus Wagner in Augsburg 1493 und bei Nikolaus Basellius in Hirsau 1490/95 belegt ist. In Hirsau lagen das Speculum virginum und die Altercatio (vermutlich auch der Matricularius) vor. Die Altercatio wurde von dem Mönch Johannes Rapolt 1511 auszugsweise abgeschrieben. Der Verfasser des Speculum virginum darf also, wie ich meine, mit Fug und Recht Peregrinus Hirsaugiensis vel C(onradus) genannt werden!
Nr. 135. Erhalten ist die Deckplatte von dem auf vier Säulen stehenden Tischgrab für Graf Erlafrid, der als Graf von Calw bezeichnet ist. Beigegeben ist das Wappen der Grafen von Calw. Gegen die Datierung um 1470/85 kann ich nichts einwenden. Zum Standort siehe zu Nr. 1. Zur Traditionsbildung rund um die Grafen von Calw siehe Archivalia.
Als Vergleichsbeispiel wird das Lorcher Staufergrabmal von 1475 erwähnt. Siehe dazu meine Beiträge zum Kloster Lorch (vor allem Staufer-Überlieferungen 1995, S. 227), verlinkt unter http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366.
Nr. 136. Auf der Abbildung lese ich statt des zweimaligen Jorg zweimal Jörg (o mit einem kleinen übergeschriebenen e).
Nr. 141. Die nach Parsimonius wiedergegebenen Stiftungsinschriften für St. Aurelius (gegründet 830) und St. Peter und Paul (gegründet 1083) befanden sich nach dem von Wandel edierten Bericht von 1667 (S. 376f.) auf der linken bzw. rechten Seite über dem Eingang in den Chor der Klosterkirche St. Peter und Paul. Die Spekulation der Bearbeiterin, es könne sich um Teile eines Flügelaltars gehandelt haben, kann damit als widerlegt gelten.
Das Stück wird mit “um 1490?” viel zu früh angesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die Bearbeiterin hinsichtlich der von Hirsau ausgegangenen Bischöfe auf den Codex Hirsaugiensis Bl. 17 (ed. Schneider S. 19) verweist und angibt, nur der Bischof Egwardus zu Schlesien müsse aus anderer Quelle stammen. Richtig ist: Auch Reginbold von Speyer, Bernward von Würzburg, und Sigismund von Halberstadt stammen aus der gleichen Quelle, nämlich der Fälscherwerkstatt des Trithemius, wie man bei Wolff S. 245f. oder dem der Bearbeiterin bekannten Hafner (Studien und Mittheilungen 12, 1891, S. 425 zu Reginbald von Speyer, online) hätte entnehmen können.
Trithemius hat zwei Werke zur Geschichte Hirsaus geschrieben. Um 1495 begann er mit den Arbeiten für die Klostergeschichte. In einem ersten Anlauf entstand bis 1503 das “Chronicon Hirsaugiense”, das aber nur bis 1370 reicht, vgl. Klaus Arnold, Johannes Trithemius (²1991), S. 150, 244 und geschichtsquellen.de. Digitalisat des Basler Erstdrucks von 1559: GBS. Erst 1509 nahm Trithemius die Arbeit an der Hirsauer Klosterchronik wieder auf. 1509/11 stellte er den ersten Band der “Annales Hirsaugienses” fertig, Ende 1514 den zweiten Teil, vgl. Arnold, Trithemius, S. 154, 243f.; Klaus Schreiner, in: Festschrift Bd. 2, S. 297-324; geschichtsquellen.de. Digitalisat der Erstausgabe St. Gallen 1690: ULB Düsseldorf. Den 1511 fertiggestellten ersten Teil der Annalen schickte Trithemius nach Hirsau, wo er schon 1512 von Konrad Pellikan benutzt wurde (Klaus Schreiner, in: Festschrift Bd. 2, S. 305).
Bei Basellius (siehe unten) oder im Chronicon ist von dem Bischof Egward von Schleswig (Schlesien ist ein Irrtum der Inschrift) noch nichts zu finden, daher darf man als Terminus post quem 1511, den Abschluss des ersten Teils der Annalen, annehmen. Die Inschrift gehört für mich am ehesten in den Kontext der Trithemius-Rezeption in der Ausstattung des Sommerrefektoriums 1571/21 (Nr. 191), also in die Zeit um 1520, könnte aber auch noch später entstanden sein.
Dass Trithemius mit seinen Erfindungen bis heute die seriöse (?) Fachliteratur in die Irre führt, will ich nur mit zwei Beispielen belegen. Als Hirsauer Mönch nennt (nach einem unsäglichen BBKL-Artikel) Bischof Ekkehard von Schleswig die “Deutsche Biographische Enzyklopädie der Theologie und der Kirchen”. Und in den DI 75 (Dom Halberstadt) von 2009 (S. XV) wird Bischof Sigismund von Halberstadt allen Ernstes als ehemaliger Hirsauer Mönch bezeichnet!
In Nr. 141 erwähnt die Bearbeiterin das bekannte Tafelbild (derzeit überwiegend um 1490 angesetzt) im Klostermuseum Hirsau, das Sebald Bopp zugeschrieben wird (gute Abbildung im Netz). Gegen die Zuschreibung an Bopp argumentierte Wolfgang Irtenkauf 1983 (PDF). Das Bild zeigt im Hintergrund die Klosteranlage und im Vordergrund die Heiligen Benedikt und Aurelius. Zudem ist eine Fahne mit dem Löwen-Wappen der Grafen von Calw zu sehen. In Nr. 141 und den Quellen Nr. 89 Anm. 24 schließt sich die Bearbeiterin der üblichen Lesart an, die Fahne beziehe sich auf Graf Adalbert von Calw, während sie aber in Nr. 191 Anm. 3 von einem gemalten “Tafelbild der Neugründung des Klosters mit Graf Erlafried und Abt Wilhelm” spricht. Abgesehen davon, dass Graf Erlafried nicht der Neugründer war und der Bezug auf das Tafelbild Bopps unklar ist, macht diese Formulierung deutlich, dass sich die Calwer Fahne ja genauso gut auf Graf Erlafried, den man damals für einen Grafen von Calw hielt, beziehen kann. Zum hl. Aurelius würde er zeitlich besser passen als Graf Adalbert.
Nr. 143 ist das Versepitaph für Abt Wilhelm von Hirsau, das nach der Version in MGH SS 12, S. 224f. (online) wiedergegeben wird. DI setzt Strophen ab, fügt aber ohne Kennzeichnung ab Vers 32 den von den MGH in Kleindruck in einer textkritischen Fußnote gegebenen Text eines zweiten Epitaphs an. Die Augsburger Quellen hat die Bearbeiterin nicht herangezogen, obwohl Rolf Schmidt, den sie mit falschen Seitenzahlen zu Wilhelm Wittwer zitiert, S. 78 die Augsburger Handschriften der Wilhelmsvita nachgewiesen hatte. Zur handschriftlichen Überlieferung, die man nicht mehr mit dem Autorennamen Haimo zitieren sollte, der Vita habe ich 1995 Nachweise gegeben (Ordensreform S. 140f. mit Anm. 172, online). Wilhelm Wittwer (1449-1512), Mönch und Chronist von St. Ulrich und Afra in Augsburg, hat lateinische Verse bei Wilhelms Grab während eines Badeaufenthalts in Wildbad abgeschrieben und zwar in der Handschrift 79 der Ordinariatsbibliothek Augsburg (heute Archiv des Bistums). Die Jahreszahl 1492 bezieht sich aber auf die Abschrift eines Diakons Silvester aus Blaubeuren, die Wittwer wiedergibt – so Placius Braun (online GBS). Wann Wittwer die Verse abschrieb, ist unbekannt. Wer sich mit dem Zeugnis beschäftigen will, muss die handschriftliche Vorlage in Augsburg heranziehen.
Nr. 145. Aus Anlass des in Hirsau abgehaltenen Provinzialkapitels der Benediktiner am 26. April 1493 wurde im Winterrefektorium ein Tafelgemälde angebracht, unter dem sich eine Gedenkinschrift befand, in der die Stiftung 830, die Erneuerung durch Abt Wilhelm 1081 und das Wirken des gegenwärtigen Abts Blasius und das Provinzialkapitel thematisiert werden. Die Inschrift war noch 1667 vorhanden und wurde damals abgeschrieben (Wandel S. 378). Zu den Belegen ist zu ergänzen: Klaus Schreiner in: Festschrift Bd. 2, S. 313. Ärgerlicher ist freilich, dass die älteste Textüberlieferung, die Wolfgang Irtenkauf als handschriftlichen Eintrag im Exemplar IA 8641 des Bursfelder Breviers (GW 5180 von 1496/98) 1967 in der British Library fand und abdruckte (online), übergangen wird. Die Bearbeiterin zitiert nur S. 272 des Aufsatzes, nicht jedoch S. 278 mit dem Londoner Zeugnis.
Wandel macht auf eine Abweichung der Textwiedergabe in den DI und in den Quellen Nr. 121 aufmerksam (Quellen: prefectum, DI: profectum). Es ist nicht die einzige: Quellen convenientis, DI: convenientia; Quellen: praesentis, DI: praesenti. Dies lässt hoffen, dass die Parsimonius-Transkriptionen in den Regesten der Quellen für den Inschriftenband nochmals durchgesehen wurden. In den “Quellen” heißt es, dass Rainolts Text gegenüber dem von Parsimonius Abweichungen aufweist. Diese werden aber in den DI nicht angegeben.
Nr. 149 ist die Grabplatte der Priorin Adelheit (gestorben 1494) in der Martinskirche von Altburg (leider wieder ohne Abbildung!), die als “erst anheberin der regel” bezeichnet wird. Der Hirsauer Abt Bernhard wandelte die Beginenklause, zu der sicher auch die bei Nr. 40 erwähnte Altburger Inkluse gehörten, in einen Dominikanerterziarinnen-Konvent um. Zu zitieren wären gewesen die Oberamtsbeschreibung Calw S. 192 (Wikisource) und Trithemius’ Annales Hirsaugienses (Bd. 2, S. 441, online).
Die Trithemius-Stelle wird bei Nr. 40 zitiert, bei dem Grabstein einer Nonne aus dem Geschlecht von Itzlingen (1526), Nr. 199 erfolgt ein Rückverweis, nicht jedoch bei Nr. 149. Dass die drei Grabdenkmale Nr. 40, 149 und 199 (alle ohne Abbildung!) rare Bild- und Geschichtsquellen zu dörflichen Frauengemeinschaften darstellen, auf die man in der Einleitung (unter Einschluss des Altbulacher Stücks Nr. 51) hätte hinweisen können, hat die Bearbeiterin offenbar nicht weiter beeindruckt.
Nr. 160. Die Deckplatte vom Hochgrab des Bischofs Aurelius wird nach 1498 datiert, obwohl es durchaus denkbar wäre, dass man schon bei der ersten Erhebung der Gebeine 1488 das Denkmal geschaffen hat. Wenn man Trithemius (Annales Bd. 2, S. 533, online) nachliest, kann man nicht behaupten, die Reliquienerhebung 1488 sei “offenbar ohne größere Feierlichkeiten” erfolgt. Dass die jüngere Erhebung 1498, über die Trithemius ja auch ausführlicher informiert sein konnte, weil sie stattfand, während er an der Chronik schrieb, noch feierlicher begangen wurde, berechtigt nicht, 1498 als Terminus post quem des Denkmals anzusetzen. Zur Aurelius-Renaissance im 15. Jahrhundert vgl. Theodor Klüppel, in: Festschrift Bd. 2, S. 251f. In der Sache dürfte die vorgeschlagene Datierung 1498/1507 jedoch zutreffen.
Besonders bemerkenswert sind die Schriftformen: “Kapitalisbuchstaben mit stark historisierenden Elementen in der Art der frühhumanistischen Kapitalis […] mit offenbar bewußtem Rückgriff auf Schriften des 12. Jahrhunderts” (vgl. auch S. XXIXf.). Im Zisterzienserkloster Herrenalb gab es am Ende des 15. Jahrhunderts eine analoge Erscheinung, nur verwendete man dort für die Denkmäler einer damals rekonstruierten Abtsreihe als historisierende Schrift die längst nicht mehr zeitgemäße gotische Majuskel (Nr. 163-165 mit Einleitung S. XIX).
Solche epigraphischen Rückgriffe dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen mit vergleichbaren zeitgleichen Erscheinungen in der Schriftgeschichte, der Buchmalerei und der Architektur in Verbindung gesetzt werden. Verweisen kann ich auf die meinen gerade online publizierten Vortrag “Monastischer Historismus in Südwestdeutschland am Ende des 15. Jahrhunderts” (1993) mit Beispielen aus St. Ulrich und Afra in Blaubeuren, Lorch und Hirsau:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366
In meinem Aufsatz über retrospektive Tendenzen von 1996, S. 391 (online) habe ich einschlägige Hirsauer Architektur-Befunde von Anneliese Seeliger-Zeiss (in: Festschrift Bd. 1, S. 286, 319) erwähnt. Sie bringt die Tatsache, dass man im 15. Jahrhundert keinen Kirchenneubau errichtet und sich beim Klausurneubau am alten Grundriss orientiert hat mit einer bewusst konservativen Haltung der Benediktiner in Verbindung. Sieben große Rundbogenfenster im spätgotischen Sommer-Refektorium wirken wie eine Imitation romanischer Vorlagen. Näher steht den epigraphischen Befunden die Imitation romanischer Schriften durch Hirsauer Mönche um 1500, die von der Bearbeiterin leider nicht erwähnt wird. Felix Heinzer hat auf die Zeugnisse hingewiesen (in. Festschrift Bd. 2, S. 288). Sehr viel deutlicher als die Handschrift des Codex Hirsaugiensis imitiert das im Hauptstaatsarchiv Stuttgart befindliche Fragment einer lateinischen Versvita Abt Wilhelms von Hirsau um 1500 (von Theodor Klüppel in der Berschin-Festschrift 2002 ediert) eine Schrift des 12. Jahrhunderts. Das Stück ist in einem Katalog des Hauptstaatsarchivs “Alles gefälscht?” von 2003 (S. 49) abgebildet (PDF), wo man auch eine Abbildung aus dem Codex Hirsaugiensis vorfindet.
Die Handschrift des Codex Hirsaugiensis kann nicht vor dem Jahr 1500 entstanden sein, da eine Altarweihe im Jahr 1500 auf Bl. 23v vermerkt ist. Die Bearbeiterin zitiert den Codex Hirsaugiensis nach der Foliierung der Handschrift und einem Typoskript Klaus Schreiners, der damals eine Neuausgabe plante, die aber nie erschienen ist. Die Signatur der Handschrift wird leider nirgends genannt: Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 14 Bd. 143. Auch nicht bei Nr. 195, einem Versepitaph des Abts Johannes Hansmann aus dem Codex Hirsaugiensis, das in der Ausgabe Eugen Schneiders (PDF) nicht abgedruckt wurde. Bedauerlicherweise hat die Bearbeiterin nicht berücksichtigt, dass die von Schneider kursiv gedruckten Teile der Äbteliste ab 1205 Ende des 16. Jahrhunderts nach Parsimonius eingefügt wurden, was Schneider in der Einleitung unter ausdrücklichem Hinweis auf (den noch zu nennenden) Helmsdörfer S. 62 (online) klargestellt hatte. In Nr. 191 Anm. 1 ist das Verhältnis falsch bestimmt. Bl. 13v zählt zu den jungen Hinzufügungen. Nicht Parsimonius übernimmt aus dem Codex, sondern dieser Codex-Teil ist jünger als Parsimonius. Zum Codex Hirsaugiensis vgl. zusammenfassend Schreiner, Erneuerung durch Erinnerung, S. 69 und geschichtsquellen.de.
Das lebendige Interesse an den Anfängen Hirsaus kurz vor der Reinschrift des Codex Hirsaugiensis geht aus vier Zeugnissen hervor, die dem letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts angehören und demnach Vorlagen oder Vorstufen des Codex benutzt haben müssen.
(1) Zur Chronik des Hirsauer Mönchs Nikolaus Basellius 1490/95 siehe oben zu Nr. 131.
(2) Das Passionale Sanctorum decimum des Blaubeurer Priors Bartholomäus Kraft wurde von diesem kurz vor seinem Tod 1496 niedergeschrieben (LB Fulda Aa 96, Bl. 173ra-175rb). Die Hirsauer “Ruhmesliste” der ausgesandten Äbte weicht bekanntlich von der des Codex Hirsaugiensis nennenswert ab. Zum Werk: geschichtsquellen.de; zur Handschrift den Katalog. Edition der Ruhmesliste durch Lehmann/Bühler 1913 (online). Auf ein Digitalisat der Fuldaer Handschrift ist in den nächsten Jahren zu hoffen.
(3) Der “Münchner Rolevinck” ist eine Zusammenstellung aus einem gedruckten Werk und handschriftlichen Teilen, die für Graf Eberhard im Bart (gestorben 1496) geschaffen wurde. Zu ihm: Archivalia. Der kurze Auszug aus dem “stifft und guttaterbuch” zu Hirsau im Digitalisat: MDZ München. Zur Benutzung der Hirsauer Quelle vgl. Mertens S. 26.
(4) Die Gründungsgeschichte des Klosters wurde in der Handschrift der UB Freiburg Hs. 154 Bl. 88v-89v (dieser Teil durch Wasserzeichen datiert 1496/98 datiert) abgeschrieben, siehe den Handschriftenkatalog. [Nachtrag: Digitalisat http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs154/0179]
Dass man sich damals auch mit den hochmittelalterlichen theologischen Schriften, die in der Schwarzwaldabtei entstanden waren, auseinandersetzte, geht aus der erwähnten Peregrinus-Rezeption (siehe oben zu Nr. 131) hervor.
Um den Überblick über die monastische Erinnerungskultur in Hirsau zwischen Klosterreform (Beitritt zur Bursfelder Kongregation 1459) und der Reformation 1534/35 zu erleichtern, habe ich unten als Anhang eine entsprechende Zeittafel beigegeben.
Nr. 163-165. Zu den Gedächtnisplatten der Herrenalber Äbte fehlt der Nachweis OAB Neuenbürg S. 171 (Wikisource).
Nr. 176. In der Vorlage (Crusius, online) steht R.I.P., was mit Kleinbuchstaben wiedergegeben wird.
Nr. 183. Das Trithemius-Spurium, die Inschrift der angeblich im Sarg des hl. Aurelius gefundenen Bleitafel, erscheint im ersten Teil der Annalen, wäre also gemäß den zu Nr. 141 dargelegten Datierungen nicht “1509/14″, sondern “1509/11″ zu datieren. Wie wenig kritisch die Bearbeiterin mit Trithemius umgeht, sieht man auch daran, dass sie im Register bei Abt Herderad ein “fiktiv?” hinzusetzt. Das Fragezeichen ist selbstverständlich zu streichen. Harderad soll die Aureliusreliquien 891 verborgen haben, diese Jahreszahl hätte im Kommentar erwähnt werden müssen. Die Inschrift steht bei Trithemius in Minuskeln, die Bearbeiterin macht Majuskeln daraus und setzt statt Corpus der Vorlage in den Annalen Bd. 1, S. 189 (online) CORPVS. Eine Verfälschung der Trithemius-Fälschung durch die Bearbeiterin stellt es dar, wenn sie ein an dieser Stelle nicht vorhandenes Datum hinzusetzt. Dieses erscheint aber im 1503 abgebrochenen Chronicon (online GBS), das somit die wahre Textgrundlage der Nr. 183 ist. Aber auch da gibt es keine Majuskeln und kein CORPVS. Aus calend. septemb. wird CALEN(DAS) SEPT(EMBRIS). Wenn es eine solche Bleitafel gegeben hätte, hätte sie wohl in der Tat Majuskeln aufgewiesen und man hätte – mit Kennzeichnung! – Majuskeln setzen können, aber nachdem die Inschrift nun einmal der Phantasie des Trithemius entsprang ist die Textbehandlung fragwürdig.
Die Annalen haben Harderado, während das Chronicon Herderado (so auch DI) hat, wie schon Adolf Helmsdörfer, Forschungen zur Geschichte des Abtes Wilhelm von Hirschau, 1874, S. 48 (fehlt im Literaturverzeichnis der DI) bei der (nicht vermerkten) Wiedergabe der angeblichen Inschrift bemerkte (online). Die Inschrift findet sich (übrigens mit Majuskeln und CORPVS) z.B. auch in der Papstgeschichte von Palazzi 1687, Sp. 264 (online GBS), aber auch schon bei Flacius Illyricus 1567 (online GBS) und in weiteren, von der Bearbeiterin nicht genannten gedruckten Werken der frühen Neuzeit (teste Google Books s.v. “herderado”).
“Neugründung des Klosters durch Erlafried von Calw” (statt Adalbert) ist eines der allzu vielen Versehen des Bandes.
Nr. 184. Die Inschrift wird auch bei Christmann 1782 S. 245 wiedergegeben (online GBS).
Nr. 191. Die Inschriften des Hirsauer Sommerrefektoriums (1517/21) sind ausgelassen worden. Es fehlt der Hinweis, dass Lessing die Beischriften zu den Hirsauer Schriftstellern nach der Wolfenbütteler Parsimonius-Handschrift abgedruckt hat: Zur Geschichte und Litteratur 2 (1773), S. 360-368 (online, präsent natürlich auch in den Lessing-Werkausgaben). Eine Auswahl der Inschriften veröffentlichte Crusius 1596 (Liber paraleipomenos S. 51f., 54, online). Zu den Inschriften des Sommerrefektorium müsste man auch Helmsdörfer S. 61-63 (online) nennen.
Nr. 202 soll der “Gedenkstein für den Abt Heinrich Winkelhofer” 1526 sein, aber der Ehinger Jurist Winkelhofer (GND) war natürlich nicht Abt, sondern der Stiefsohn des Abts Johannes. Die Bearbeiterin hätte das Biogramm von Peter-Johannes Schuler, Notare Südwestdeutschlands (1987), Nr. 1516 zitieren müssen. Eine Abbildung des 1881 nach Ehingen verbrachten Stücks fehlt leider. Die Reihe der Werke, in denen die Inschrift wiedergegeben ist, ist lückenhaft: Sie findet sich auch bei Hehle, WVjh 3 (1880), S. 55, bei Christmann, Hirschau S. 248 und Albrecht 1808, S. 13 (online GBS).
Nr. 200. Den 1526 gestorbenen Hieronymus Balding habe ich 2011 in Archivalia mit dem im gleichen Jahr verstorbenen Dr. med. Hieronymus Baldung aus Schwäbisch Gmünd identifiziert.
Nr. 206. Im Inschriftentext steht versehentlich 1588 statt 1528.
Nr. 207. Der kursorische Hinweis bei dieser Wildbader Gedenkinschrift und bei Nr. 299 auf den Aufsatz von Kurt Hannemann 1968 befriedigt nicht, da nur eine sorgsame Dokumentation aller handschriftlichen und gedruckten Zeugnisse die Rekonstruktion der Überlieferungskontexte ermöglicht.
Die lateinischen Distichen, die der Tübinger Jurist Johann Alexander Brassicanus (1500-1539) am 21. November 1529 auf die “heiligen Bäder” verfasste (Nr. 207) und die Gedenkinschrift auf den verheerenden Stadtbrand 1525 (Nr. 299) wurden schon Anfang Juli 1531 von dem Winterthurer Chronisten Laurentius Bosshard während seines Badeaufenthalts kopiert (Ausgabe von 1905, S. 261f., online). Beide Inschriften sind offenbar auch in der Wolfenbütteler Handschrift Cod. Guelf. 83 Extrav. überliefert (nach GBS-Schnipseln), aus der Neumüllers-Klauser eine Hirsauer Kreuzgangbeschreibung des Johannes Schube 1610 zitierte (Quellen Nr. 111). Die Verse des Brassicanus nach Wilhelm Theodor Lenz wurden auch auf einem eisernen Ofen von 1810 angebracht (online GBS). Ein Abdruck erschien z.B. 1743 (online GBS).
Enttäuschend ist der Umgang mit den Aufzeichnungen des Straßburger Schulmeisters Johann Schwebel (1499-1566), die dieser 1559 oder etwas früher auf einer Badefahrt in Wildbad abgeschrieben hat. Bei Nr. 299 wird die Quelle (Thomasarchiv Straßburg Hs. 212) zwar genannt, aber nicht für die Kollation genutzt. Johann Adam, Aufzeichnungen eines Strassburger Schulmeisters über Wildbad um 1560, in: ZGO 71 (1917), S. 471-473, hier S. 471f. (online) hat die Vorgängerinschrift von Nr. 299 abgedruckt, ohne dass dies von der Bearbeiterin vermerkt wird.
Unverständlich ist, wieso in Nr. 204 eine Verewigungsinschrift von Ottheinrich von der Pfalz 1526 und eine von Schwebel notierte Inschrift in einer Nummer zusammengefasst werden. Man erfährt hier nur das Zeitschriftenzitat ohne weitere Angaben oder Querverweis zu Nr. 299. Falsch ist die hier die Datierung des Badbesuchs (in Nr. 299 richtig): “vor 1556″. Adam sagt, dass Schwebel noch weitere Inschriften in Wildbad abgeschrieben hat, aber die Bearbeiterin hat sich dadurch nicht veranlasst gesehen, die Handschrift zu prüfen. Sie hat sich einfach damit begnügt, darauf zu verweisen, was Hannemann herausgefunden hatte, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre, der frühen handschriftlichen Inschriftendokumentation nachzugehen.
Nr. 212. Thomas Packeiser (in: Württemberg und Mömpelgard, 1999, S. 197f. Anm. 29) stimmt der von der Bearbeiterin vertretenen vorreformatorischen Entstehung der Hirsauer Kirchenausmalung zu.
Von der in Anm. 9 als Argument für eine “eher vermittelnde Haltung” des Abts Johannes Schultheiß angeführten Ehefrau des Abts weiß Schreiner nichts. Bei der Aufhebung 1534/35 gehörte das Kloster zu den Konventen, die sich vergleichsweise problemlos fügten, vgl. Werner-Ulrich Deejen, Studien zur Württembergischen Kirchenordnung …, 1981, Register s.v. Hirsau. Über die Position von Abt und Konvent zur Reformation hätte sich die Bearbeiterin informieren können bei Rothenhäusler (online) oder in Bosserts Aufsatz über die Reibereien zwischen dem Abt und dem evangelischen Lesmeister Theodor Reysmann (ZGO 1908, S. 67-109, online).
Nr. 213. An einem Turm der Klosterkirche befand sich eine Inschrift zu den drei Gründungen Hirsaus: 645 durch Witwe Helisena, 830 durch Graf Erlafried und 1083 durch Adalbert von Calw. Da die Helizena-Legende (populär im 19. Jahrhundert durch ein Gedicht Justinus Kerners) erst 1534 von den Speyerer Domherren dem Hirsauer Abt zugesandt wurde (so Crusius, online), kann die Inschrift nicht vor 1534 entstanden sein.
Der Kommentar erweckt den Eindruck, als habe Christoph Friedrich von Stälin die Nachricht “übernommen”, also für glaubwürdig gehalten, was jedoch nicht zutrifft. Zutreffend referiert Hafner (online) die Position Stälins.
Leichte Abweichungen weist die von der Bearbeiterin nicht erwähnte Fassung der Inschrift bei Pregitzer 1717, S. 157f. auf (online GBS), der den Turm als Südturm näher bezeichnet.
Leider fehlt der Hinweis, dass nicht erst Crusius die Helizena-Erzählung überliefert, sondern bereits Parsimonius in dem von der Bearbeiterin häufig zitierten Wolfenbütteler Band. Er entnahm sie einem Codex “A”, der auch den alten Hirsauer Bibliothekskatalog (des 12. oder 13. Jahrhunderts?) enthielt (vgl. Helmsdörfer S. 64; Wolff S. 231, 234).
Erwähnt sei noch, dass die Zeichnung des Crusius (1593), auf der “Helizenae vel Helene sacellum” eingetragen ist, bei den “Quellen” Nr. 56 (auf S. 485) abgebildet ist.
Nr. 215. Gerhart Nebinger (nicht: Neinger) veröffentlichte seinen Aufsatz zu den Hundbiß in der Festschrift Theodor Mayer 1955, nicht 1973. Es war genau andersherum, als die Bearbeiterin sagt: Die Humpis/Hundbiß waren eine vornehme Ravensburger Kaufleutefamilie, die mit dem Prädikat “von Waltrams” in den Niederadel wechselte.
Nr. 221. Wieso die Bearbeiterin bei Jörg von Fridingen, Vogt zu Hohengeroldseck (gestorben 1544), im Pfeilsticker nachschlägt, ist nicht nachvollziehbar. In der Friedinger Stammtafel bei Kindler von Knobloch (online) hätte sie die Person gefunden. Die Quelle, Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 1 46g, fol. 751 wird ohne weitere Angaben zitiert. Eine solche Signatur existiert nicht, es muss sich um die Gabelkover’schen Kollektaneen J 1 Nr. 48g handeln.
Nr. 222. Von dem Augsburger Bürgermeister Mang Seitz (gestorben 1544) heißt es, sein Tod sei in der Augsburger Weberchronik verzeichnet. Präziser wäre: Seitz war der Auftraggeber von Clemens Jägers Chronik der Weberzunft. Die Prachthandschrift der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg zeigt sein Ganzfigurbildnis, vgl. zuletzt den Katalog Bürgermacht & Bücherpracht (2011), S. 116-118 mit Abbildung.
Nr. 224. Abt Lukas Götz von Herrenalb (gestorben 1546) wurde auf Hohenurach gefangen gehalten, siehe mit weiteren Nachweisen Archivalia. Schannat S. 152 hat das im Pfarrerbuch Herrenalb weggelassene Tagesdatum: “die prima Mensis Septembris”.
Im Register fehlt zu Götz sein Wappenstein Nr. 208, da er dort nicht namentlich genannt wird. Diese bei den Deutschen Inschriften leider übliche Vorgehensweise, nur die Namen im Inschriftentext selbst aufzunehmen, ist eindeutig benutzerfeindlich. Und im Register der Wappen, wo Nr. 208 unter Götz hätte aufgenommen werden müssen, wurde das Stück vergessen!
Nr. 225. Die Wiedergabe des Grabsteins der Gräfin Salome von Öttingen 1548 ist ungenau. Anders als sonst werden die Virgeln der Vorlage Crusius ignoriert. Es muss Fraw (statt Frau) und GOTt statt GOTT heißen. Statt “Fuit Comitis Ludovici senioris Oetingensis uxor” heißt es bei Crusius: “Fuit Comitis Ludouici senioris Oetingensis […] uxor” (online).
Nr. 245. Die gemalten Glasscheiben ehemals im Gasthaus zum Lamm in Wildberg werden nach der Stadtgeschichte von Neef 1950 beschrieben. Leider blieb der Bearbeiterin der weit bessere Bericht “Kunstnachricht aus dem Schwarzwald” im Kunst-Blatt vom 8. Dezember 1831 unbekannt (online GBS). Hier finden sich nicht nur Angaben zum räumlichen Kontext der Scheibenstiftungen und Wappenbeschreibungen, sondern auch die komplette mehrzeilige Inschrift zu dem Wildberger Obervogt Balthasar von Gültlingen (DI hat nur den Namen und das Datum 1563)!
Nr. 248. In der Wiedergabe der Wildbader Wappenscheibe nach Crusius (online) ist “Osterreiches” statt “Osterreichs” zu lesen. Der Montforter Herrschaftstitel “Cagen” ist sicher eine Verschreibung für “Argen”.
Nr. 255. Der Wortlaut weicht von der Vorlage (Crusius, online) ab: die Virgeln der Vorlage werden anders als sonst ignoriert, DI liest “unnd” statt “vnnd” (und ersetzt vokalisches v auch an weiteren Stellen dieser Inschrift durch u, abweichend vom sonstigen Gebrauch im Band), “Fraw” statt “Frauw”, “Vater” statt “Vatter”.
Nr. 261. In der Vorlage Crusius (online) steht Decemb., “Decembr(is)” ist also unkorrekt.
Nr. 263. In der Liste der Altensteiger Obervögte schreibt die Vorlage (das Kunstdenkmälerinventar, online GBS-US) “Fried. von Schauenburg”, was ohne Kennzeichnung in “Friedrich von Schauenburg” geändert wurde.
Nr. 265. Bei der Beschreibung des Waldburg-Wappens nach Crusius (online) wurde ohne Kennzeichnung “flaua” in “flana” geändert.
Nr. 282. Der Zeilenfall bei Crusius (online) wird nicht reproduziert. Die Vorlage hat F. Q. P., nicht F. q. P.
Nr. 308. Aufgrund der Abbildung sind als Fehllesungen zu konstatieren: “Fraw” statt “Frauw” der Vorlage, “dere” statt richtig “dero”.
Nr. 317. Zur Namengeberin des Sibyllensteins, Herzogin Sibylla von Württemberg, ist nachzutragen DI 47 Nr. 331 (Kreis Böblingen).
Nr. 332. Die Bauinschrift der ehemaligen Wildbader Pfarrkirche von 1621 wird nach Baum zitiert, der nicht angibt, woher er sie hat: Julius Baum, Die Werke des Baumeisters Heinrich Schickhardt, in: WürttVjh NF 15 (1906) S. 103-185, hier S. 161 (PDF). Das Zitat ist allerdings sehr nachlässig gehalten: “J. Baum, in: WürttVjh 15 (1906) S. 161″. Sieht man davon ab, dass der Titel des Aufsatzes keineswegs nebensächlich ist und dass laut Abkürzungsverzeichnis die Zeitschrift “WVjH” abgekürzt werden müsste, so ist das Fehlen der Angabe der Neuen Folge irreführend. Die Vorlage wurde ohne Kennzeichnung in Majuskeln übersetzt, wobei es rätselhaft ist, wie die Lesungen “MUEMP /GART” und “HEIDEN=HEIM” zustande kommen, da es für sie keine Anhaltspunkte bei Baum gibt.
Nr. 335. Bei der Wiedergabe des lateinischen Teils der nur von Franz Xaver Steck (online GBS) überlieferten Hirsauer Grabschrift für Agatha und Katharina Geere 1625 wird hinsichtlich der Groß- und Kleinschreibung ohne Kennzeichnung von der Vorlage abgewichen. Die Änderung “pure” in “puro” erfolgt ebenfalls stillschweigend.
Vorlage: “Virginei Rosa pura Chori Catharina cruore
Pure o Christe tuo heic purificata jacet.”
DI: “Virginei rosa pura chori catharina cruore / puro o christe tuo heic purificata jacet”
Sollte eine durchgehende Kleinschreibung der Eigennamen intendiert sein, so wäre “rara Agatha” (Vorlage: “Rara Agatha”) damit nicht zu vereinen.
Nr. 339. Im Epitaph des 1627 gestorbenen Hirsauer Abtes Paulus Rucker wird der Ortsname “Wernshemii” als mögliche Verschreibung für “Welzheimii” vermutet. Mit der Region Vertraute werden das Nichterkennen der maulbronnischen Pfarrei Wiernsheim als eher peinlichen Lapsus ansehen. Wieso hat die Bearbeiterin nicht auch hier Sigels Evangelisches Württemberg genutzt?
Von der Vorlage, der “Memoria theologorum” des Ludwig Melchior Fischlin Bd. 1 (1710), S. 344 (online GBS) wurde ohne Kennzeichnung abgewichen. Es heißt dort: “Wirtemb. Consil.”, was ohne Kennzeichnung zu WIRTEMBERGENSIS CONSILIARIVS aufgelöst wird.
Nr. 342 lese ich aufgrund der Abbildung “verstorbnen” statt “verstorbenen”.
Nr. 351 Johann Jakob Walbot von Bassenheim hätte im Register unter der gebräuchlichen Namensform Waldbott von Bassenheim angesetzt werden müssen. Den hier 1637 auf einer Grabplatte des Servatius Ryga genannten Militär finde ich 1640/41 als Obristwachtmeister (Landesarchiv BW).
Nr. 371 und 372 sind Sammeleinträge für Inschriften, die den Wappen von Badegästen im Oberen Bad (Nr. 371) und im Unteren Bad (Nr. 372) von Bad Liebenzell beigegeben waren. Sie werden in der gedruckten Beschreibung von Hieronymus Walch 1668 (noch nicht online) überliefert. Vergleichbar sind sie den Verewigungen von Badegästen in Göppingen, Jebenhausen und Überkingen (vgl. DI 41, S. XLIIIf. mit den Nummern 258-260, 427). Im Göppinger Inschriftenband hat Harald Drös die genannten Personen kommentiert und ihre Namen selbstverständlich ins Register aufgenommen. Ich kann den Verzicht auf die Personenidentifizierung vielleicht verstehen, aber absolut inakzeptabel ist die Nichtaufnahme der Namen ins Register! Nicht nur Genealogen müssen über das Register rasch auf die vielen Namen zugreifen können. Falls sie “stark entstellt ist”, hat die Bearbeiterin die Schreibweise in Anmerkungen korrigiert, aber diese Auswahl wirkt doch äußerst beliebig. “Wonnbold von Umbstatt” muss mit “Wambold” erläutert werden, aber “von Trokam” (S. 195) nicht? Georg Karl von “Trokam”, Domherr zu Eichstätt und Augsburg, der 1531 das Untere Bad von Liebenzell besuchte, war Georg Gros von Trockau, gestorben 1534 (Knodt, Bologna, online; Kist, Bamberg nach GBS-Schnipsel).
Beliebte Mitbringsel aus Wildbad waren die kleinen Kästen mit Malerei auf Wismutgrund, die sogenannten Wismutkästchen, über die Horst Appuhn im Katalog “Die Renaissance im deutschen Südwesten” Bd. 2 (1986), S. 791-801 gehandelt hat. Sie wurden wohl von den gleichen Handwerkern (“Ladenmaler”) gefertigt, die auch die genannten Wappenschilde schufen (siehe auch Website). Die vermutungsweise nach Wildbad lokalisierten Stücke wurden nicht aufgenommen – auch nicht in DI 57 (Pforzheim) das im Katalog S. 795 abgebildete Kästchen mit dem Wappen des Pforzheimer Vogts und der Inschrift “allein Gott die Er 1545″ im Frankfurter Kunstgewerbemuseum. Eine kurze Notiz zu ihnen wäre jedoch sinnvoll gewesen.
Nachlässigkeiten finden sich auch im Literaturverzeichnis (z.B. bei Sattler 1883 statt 1783, kein vollständiges Zitat der Festschrift Hirsau 1991 usw.). Es fehlen mitunter Bandangaben und Seitenzahlen.
Fazit: Der Band weist starke Eigenwilligkeiten (Lücken im Denkmalbestand und im Register) auf und ist teilweise doch recht schludrig gearbeitet. Ich habe die meisten der nach Crusius wiedergegebenen Inschriften kontrolliert und bei fast allen Ungenauigkeiten gefunden. Schwerwiegend finde ich das Übergehen der Überlieferung bei Schannat und die unsystematische Einarbeitung anderer Quellen.
Auszunehmen von diesem negativen Urteil sind die Entzifferung der Denkmäler (obwohl auch da mir einzelne Nachlässigkeiten auffielen), die Bestimmung und Datierung der Schriftformen und die Recherchen zum Formular. Ich gehe davon aus, dass in diesem “Kernbereich” im wesentlichen handwerklich solide gearbeitet wurde. Selbstverständlich habe ich nicht wenige Ergänzungen nur aufgrund der Volltextsuchmöglichkeiten des Internets, die der Bearbeiterin noch nicht zur Verfügung standen, aufgefunden.
Bei aller Empörung über die Mängel sollte man aber die Verdienste des Inschriftenbandes, der ein unverzichtbares Standardwerk zur Geschichte des Landkreises Calw und insbesondere zu den Klöstern Hirsau und Herrenalb darstellt, nicht übersehen und es mit Lessing halten, der in einem seiner beiden Hirsau-Aufsätze schrieb (1773, S. 319): “Man muß, auch in der gelehrten Welt, hübsch leben und leben lassen”. Es kommt darauf an, dass wir in den Geisteswissenschaften Wege finden, Korrekturen und Verbesserungen anzuregen (wir brauchen also eine Kultur der “Restudies”) und sie im digitalen Raum mit der kritisierten Publikation zu verknüpfen.
Anhang: Zeittafel zu den historischen Bestrebungen in Hirsau vom Beitritt zur Bursfelder Kongregation 1458 bis zur Reformation 1534/35
1458 wird Hirsau feierlich vom Generalkapitel in die Bursfelder Kongregation aufgenommen
Vgl. zu Nr. 131
1460 wird Bernhard von Gernsbach (gestorben 1482) zum Abt gewählt. Trithemius nennt ihn “secundus fundator”
Vgl. zu Nr. 131
Um 1470/85 (?) wird dem Grafen Erlafried von Calw ein Hochgrab errichtet
Nr. 135 mit Nr. 1
1480 Das Dormitorium wird neu errichtet. Unter den Inschriften beziehen sich auch einige auf “Peregrinus”, den Verfasser des “Speculum virginum”
Nr. 131
1484 Abt Blasius Scheltrub (gestorben 1503) wird gewählt.
Nr. 175 (Grabinschrift)
1488 Erhebung der Aurelius-Reliquien
Nr. 160
Um 1490 wird das Sebald Bopp zugeschriebene Tafelbild (Klostermuseum Hirsau) datiert, das unter anderem St. Aurelius und die Fahne eines Grafen von Calw zeigt
Vgl. zu Nr. 141
1490/95 Der Hirsauer Mönch Basellius schreibt eine kurze württembergische Chronik mit einem ausführlichen Hirsauer Abschnitt (Handschrift der Universitätsbibliothek Bonn)
Vgl. zu Nr. 131
1493 Aus Anlass des Provinzialkapitels der Benediktiner in Hirsau wird eine Gedenkinschrift geschaffen
Nr. 145
Um 1495 beginnt Johannes Trithemius mit den Arbeiten für seine Klostergeschichte. In einem ersten Anlauf entsteht bis 1503 das “Chronicon Hirsaugiense”.
Vgl. zu Nr. 141
1498 wird das Aurelius-Grab erneut geöffnet. Die Inschrift der im Anschluss daran geschaffenen Deckplatte des Hochgrabs enthält stark historisierende Elemente in der Art der frühhumanistischen Kapitalis
Nr. 160
1500 lässt Abt Blasius das Grab Abt Wilhelms öffnen.
Vgl. zu Nr. 4.
1500 oder etwas später wird der Codex Hirsaugiensis geschaffen, nicht nur ein Traditionsbuch, sondern auch ein historiographisches Werk.
Vgl. zu Nr. 160
Um 1500 imitiert der Schreiber der Vita metrica des Abts Wilhelm von Hirsau eine romanische Minuskel (Handschrift im Hauptstaatsarchiv Stuttgart)
Vgl. zu Nr. 160
1503 Johannes Hansmann (gestorben 1524) wird zum Abt gewählt
Nr. 194 (Grabplatte), 195 (Versepitaph)
1509 nimmt Trithemius die Arbeit an der Hirsauer Klosterchronik wieder auf. 1509/11 stellt er den ersten Band der “Annales Hirsaugienses” fertig, Ende 1514 den zweiten Teil
Vgl. zu Nr. 141
1511 Johannes Rapolt schreibt die “Altercatio” des sogenannten Konrad von Hirsau und ein hochmittelalterliches Bibelglossar ab (Handschrift der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart)
Vgl. zu Nr. 131
1517-1521 wird das Sommerrefektorium ausgemalt, unter anderem mit Darstellungen zur Geschichte des Klosters und seiner Mönche
Nr. 191
1524 Johannes Schultheiß (gestorben 1556) wird zum Abt gewählt
Nr. 237 (Grabschrift)
1534 Aus Speyer wird die Helizena-Legende nach Hirsau vermittelt
Nr. 213
1534/35 Aufhebung des Klosters als katholische Institution
Vgl. zu Nr. 212
Nachtrag 18.1.2021
Anton Birlinger wies in den Akademischen Blättern 1884, S. 294 (Internet Archive) auf eine von dem Ulmer Prediger Conrad Dieterich in seinem Ecclesiastes 1 (1642), S. 728 (MDZ) erwähnte Inschrift hin. Im Kreuzgang des Klosters Hirsau sei ein Mönch mit einem Schloss am Maul gemalt, dabei die Worte Sirachs “O daß ich könt ein Siegel auff mein Maul drucken, etc.” Die Übereinstimmung mit der Luther-Übersetzung der Bibel (zeno.org) legt den Verdacht nahe, dass es sich um ein antimonastisches Spottbild aus nachreformatorischer Zeit gehandelt hat.
16.5.2022
Nr. 195 Das Versepitaph des Abts Johannes Hannßmann im Codex Hirsaugiensis wurde gedruckt in der alten Ausgabe von August Friedrich Gfrörner 1843, S. 17f. (UB Freiburg).
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Klaus Graf (27. August 2013). Zu den Inschriften der Klöster Hirsau und Herrenalb und weiterer Standorte im Landkreis Calw. Ordensgeschichte. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sk3i
Dazu: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/7318