Das Lorscher Arzneibuch ist zum Weltdokumentenerbe der UNESCO erklärt worden
Wie üblich verzichtet die Online-Presse meist darauf, dem Leser als Service einen Link zu den Digitalisaten des jetzt in das UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommenen Lorscher Arzneibuchs (Bamberg, Staatsbibliothek, Msc. Med. 1) mitzuteilen (löblich dagegen der BR). Die Rivalitäten deutscher Bibliotheken werden offenbar, wenn man feststellt, dass bei den beiden Bamberger Digitalisaten nicht auf das Heidelberger Partnerprojekt der Bibliotheca Laureshamensis digital verwiesen wird, wo eine aktuelle wissenschaftliche Beschreibung (Stand: Mai 2013) zu finden ist, und umgekehrt das Heidelberger Projekt keinen Link auf die Präsentationen in der Kaiser-Heinrich-Bibliothek (ohne URN) und im Rahmen der Digitalen Sammlungen der Staatsbibliothek Bamberg (hier soll ab Herbst 2013 auch eine Übersetzung verfügbar sein) setzt. Die Handschrift wurde um 800 im Benediktinerkloster Lorsch geschrieben. Der Würzburger Medizinhistoriker Gundolf Keil hat große Verdienste um die Erschließung des bedeutsamen Manuskripts, zugleich aber auch Fragwürdiges zu dem Codex in die Welt gesetzt, was oft unkritisch übernommen wurde, wie der Mainzer Medizinhistoriker Klaus-Dietrich Fischer 2010 gezeigt hat (PDF).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Juni 2013). Das Lorscher Arzneibuch ist zum Weltdokumentenerbe der UNESCO erklärt worden. Ordensgeschichte. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/sk2b
Dazu auch: http://bibliothecalaureshamensisdigital.wordpress.com/2013/06/21/lorscher-arzneibuch-zum-unesco-welterbe-ernannt/