Monasticon Carmelitanum, ein wichtiges neues Nachschlagewerk
Monasticon Carmelitanum. Die Klöster des Karmeliterordens (O. Carm.) in Deutschland von den Anfängen bis zur Gegenwart. Hrsg. von Edeltraud Klueting, Stephan Panzer und Andreas H. Scholten (= Monastica Carmelitana 2). Münster: Aschendorf 2012. 1032 S., 68 Euro. (Ein Rezensionsexemplar lag vor.)
Nach siebenjähriger Bearbeitungszeit erschien am Jahresende 2012 dieser stattliche Band, der die Forschung über die historischen und jetzigen Niederlassungen des Karmelitenordens im Bereich der Bundesrepublik Deutschland auf eine neue Grundlage stellt.
In der Einleitung wird von Klueting und Panzer nicht die Ordensgeschichte skizziert, was durchaus nützlich gewesen wäre, sondern eingehend die Geschichte der einzelnen Provinzen. Es folgen Verbreitungskarten der Klöster, Stadtkarten zur Lage der Niederlassungen in den großen Städten und – sehr verdienstvoll – gute Siegelabbildungen, auf denen überwiegend Mariendarstellungen zu sehen sind. Im Hauptteil wird die Geschichte von knapp 60 Niederlassungen vor der Säkularisation und von gut 20 im 19./20. Jahrhundert errichteten bzw. weiterbestehenden Konventen nach einem feststehenden Schema dargestellt. Register der Personen, Orte und Sachen erschließen den Stoff.
Nachdem ich mir in Archivalia das 2012 erschienene vierbändige Niedersächsische Klosterbuch vorgenommen hatte, dem ich große Mängel attestieren musste, bewerte ich das Monasticon Carmelitanum erheblich positiver. Vor allem die Einzelnachweise in der Einleitung und in den Ortsartikeln (allerdings hat der Abschnitt zu Trier gar keine Anmerkungen, während es zum Frankfurter Kloster 348 Einzelnachweise gibt) nehmen für das Werk ein, denn aus meiner Sicht ist unbelegtes Wissen wertloses Wissen. Sehr gelungen ist auch die kurze Zusammenfassung am Kopf des jeweiligen Ortsartikels. Eine solche hatte ich beim Niedersächsischen Klosterbuch schmerzlich vermisst. Es gibt gleichwohl einiges zu kritisieren.
Wenig hilfreich ist für das ins Auge gefasste breite Publikum, dass die Niederlassungen der unbeschuhten Karmeliten, die sich 1593 vom Stammorden trennten, gänzlich ausgeblendet werden. Nicht nur Laien haben Probleme, die beiden Orden nicht zu verwechseln (vgl. S. 173). Es wäre also geboten gewesen, einige wenige Seiten auf eine grobe Skizze der Geschichte des “O. C. D” und eine ganz kursorische Liste der Niederlassungen zu verwenden. Was man im Artikel Bamberg über die Reformbewegung Teresas von Avila erfährt (S. 173), hätte in die Einleitung gehört.
Wichtig nicht nur für die für die kirchliche Raumgliederung war die mittelalterliche und frühneuzeitliche Provinzen- und Nationengliederung der Orden (vgl. etwa Jürgen Petersohn: Franken im Mittelalter, 2008, S. 188-191: “Franken als Organisationsgrundlage für die räumliche Gliederung von Ordensverbänden”). Von daher ist es durchaus befremdlich, dass man nur beiläufig S. 70 erfährt, dass es zumindest in den 1730er Jahren auch in der oberdeutschen Provinz Nationen, nämlich Bayern, Franken und Schwaben gab. Dagegen erhält die schon 1464 durchgeführte Nationengliederung der niederdeutschen Provinz (Natio Coloniensis, Brabantica, Hassiae, Rheni) einen eigenen Abschnitt (S. 27). Dass der Nationen-Beleg S. 70 im allzu kärglich bemessenen Sachregister (S. 1025f.) unterschlagen wird, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Qualität dieses viel zu selten in Büchern realisierten Hilfsmittels.
Im Niedersächsischen Klosterbuch gibt es einen Artikel zu einer möglicherweise im 14. Jahrhundert in Hameln bestehenden Niederlassung, die im Monasticon ohne Begründung ausgeklammert wird.
Das Niveau der einzelnen Artikel vermag ich nicht zu beurteilen. Man hat in der Regel die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der jüngeren Klosterbücher um Artikel gebeten, was z.B. bei Marienau dazu führt, dass die Autorin weitgehend den gleichen Text wie im Niedersächsischen Klosterbuch abgeliefert hat. Das Eigenplagiat ist nicht gekennzeichnet, was man heute eigentlich erwarten sollte.
Wenn man es mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu tun hat, stellt sich immer das Problem der Einheitlichkeit des Gesamtwerks. Mal gibt es bei den Priorenlisten Einzelnachweise, mal nur einen kursorischen Nachweis (was Mindeststandard sein sollte), mal wird ganz auf Quellenangaben verzichtet.
Bedenklicher erscheint mir der Umgang mit den Angaben zu den Klosterbibliotheken, wobei es meist erheblich an Professionalität mangelt. Musste ich dem Niedersächsischen Klosterbuch vorhalten, dass es “Krämers durch und durch fehlerhaftes Handschriftenerbe” nicht in der Datenbankversion benutzt hat, so muss ich einigermaßen entsetzt konstatieren, dass hier noch nicht einmal die Druckausgabe von 1989 herangezogen wurde. Von Paul Needhams Index Possessorum Incunabulorum ganz zu schweigen. So werden bei Aachen zwei Darmstädter Handschriften genannt, während Krämer sieben Signaturen nennt (die man selbstverständlich durch Nachfrage bei der Bibliothek verifizieren muss, da Krämers Kompilation unzählige Schludrigkeiten aufweist). Teilweise wird man sehr detailliert über die erhaltenen Handschriften (mit einzelnen Signaturen) informiert, teilweise völlig unzulänglich. Zur Abensberger Klosterbibliothek gibt es S. 138 nur drei Zeilen ohne speziellen Hinweis auf die ausführliche Darstellung von Paul Ruf, die man im Literaturverzeichnis vorfindet. Im Anmerkungsapparat dieses Artikels hätte man stattdessen einige Eitelkeiten fortlassen können. Ich selbst habe mich forschend mit der Bibliothek und der Schriftlichkeit des Augsburger Konvents im 15. Jahrhundert beschäftigt (im Sammelband Literarisches Leben in Augsburg, 1995, hier S. 146-151, der Aufsatz ist online). Weder gefällt mir, dass mein Aufsatz nicht zitiert wird noch die wenig überzeugende Weise, wie der Artikel diese Aspekte zur Sprache bringt. Am 2. März 2011 habe ich in Archivalia, ausgehend von Krämers Datenbank, Materialien zu den Handschriften der Würzburger Niederlassung zusammengestellt. Auch ohne diesen Beitrag gelesen zu haben, hätte man bei fachkundiger Recherche auf die beiden Auktionen bei Karl & Faber 1937 und 1938 stoßen können, bei denen nicht wenige Codices der Würzburger beschuhten Karmeliter verkauft wurden. Es ist meiner Ansicht nach unmöglich, durch Auswertung des Monasticons zu einem zuverlässigen Gesamtbild etwa der erhaltenen mittelalterlichen Handschriftenbestände aus Karmelitenbibliotheken zu kommen. Es fehlt an der Vergleichbarkeit der Einzelangaben! Gerade bei einem solchen Spezialgebiet wie der Provenienzforschung ist es unerlässlich, dass ausgewiesene Experten die von den einzelnen Mitarbeiter angelieferten Daten vereinheitlichen bzw. soweit möglich nachrecherchieren und so auf ein professionelles Niveau heben.
Obwohl ich das Erscheinen des Bandes mit großem Respekt begrüße, möchte ich abschließend einmal mehr begründen, wieso ich der Überzeugung bin, dass solche gedruckte Nachschlagewerke im digitalen Zeitalter keine Zukunft haben sollten. Es führt kein Weg daran vorbei: Die Klosterbücher müssen digital und Open Access werden. Es muss sehr viel mehr von der Wikipedia gelernt werden. (Diese ist im übrigen das größte deutsche Klosterbuch.)
Open Access beseitigt die Preisbarriere. Nun ist der Band sehr preisgünstig, aber der Gelegenheitsnutzer wird doch auf Bibliotheksexemplare zurückgreifen, und da sieht es nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen Katalogs gut zwei Monate nach dem Erscheinen noch nicht sehr gut aus.
Nur eine Volltextsuche erschließt einen solchen Text umfassend. Auch das beste Register hat Lücken, und viele Register sind schlecht durchdacht. So verhält es sich hier. Die wichtige Seitenzahl 510 zu Johann von Hildesheim, dem Prior von Marienau und Verfasser einer berühmten Dreikönigslegende (zu der man sich sorgfältigere Literaturangaben gewünscht hätte), fehlt. Zudem wird kaum jemand die Art und Weise, wie die verschiedenen Johannes im Personenregister nach Namensformen aneinandergereiht sind, benutzerfreundlich finden.
Das Internet ermöglicht es, Vorstufen zeitnah nach ihrer Entstehung zu publizieren und Nachträge bzw. Korrekturen vorzunehmen. Insbesondere bei kleineren Korrekturen, die in Aufsätzen oder Büchern versteckt werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie von den Benutzern des Werks übersehen werden. Nötig ist ein kollaboratives, gemeinsames Arbeiten, am besten in einem Wiki. Es geht bei einem Klosterbuch um den Wissensfortschritt, nicht um die persönliche Eitelkeit der Autoren (auch wenn man manchmal einen anderen Eindruck hat). Daher sollten alle Forschungsergebnisse Open Access unter freier Lizenz (CC-BY, Daten: CC0) nachnutzbar sein.
Digitalisate können sofort verlinkt werden. Für mich ist das ein entscheidendes Argument. Sehr sporadisch begegnet man im Monasticon Internetadressen, aber wer tippt die ab? Angesichts der Tatsache, dass die Massendigitalisierung sehr große Teile der älteren Quellen und Literatur online zugänglich gemacht hat (und aus urheberrechtlichen Gründen leider sehr kleine der modernen Sekundärliteratur), kann man dem Forscher in vielen Fällen heute schon das Nachvollziehen der Belege durch einen Klick ermöglichen. Das ist die wissenschaftliche Zukunft und nichts anderes.
Einigermaßen fassungslos lese ich im Vorwort des Monasticons, dass die Ordensbibliothek in Washington die Digitalisierung der Frankfurter Karmeliterbücher im Frankfurter Stadtarchiv finanziert hat. Das ist nicht zu tadeln, sondern dass keine der beiden Institutionen die Digitalisate bislang Open Access zugänglich gemacht hat! Dieser herausragende Quellenbestand hat im ersten Teil zu den vormodernen Niederlassungen unzählige wichtige Hinweise gegeben. Er muss vorbehaltlos jedem Forscher und jeder Forscherin im Internet zur Verfügung stehen. Ein digitales Klosterbuch könnte auf diese Quellenstellen unmittelbar verlinken, wie man überhaupt bei jedem Projekt – also nicht nur ordensgeschichtlichen Unternehmungen – nach Möglichkeit alles an Quellen ins Netz stellen sollte, was man rechtlich darf. Blender. die Niveauloses mit vielen Fußnoten tarnen oder die Quellen nicht richtig lesen können, können so leicht enttarnt werden.
Bilder können unmittelbar eingebunden werden. Auch wenn die Karten nützlich und die Siegel lehrreich sind, ein opulenter Bilddteil sieht anders aus. Schon allein mit auf Wikimedia Commons zur Verfügung stehenden Bildern könnte sehr viel mehr Anschaulichkeit hergestellt werden.
Es sind Verknüpfungen mit Normdaten möglich. Im Augenblick illustriert bereits das geniale Konzept der BEACON-Dateien für die in die GND eingegangenen Personendaten (Beispiel für den Karmeliter Johann von Hildesheim), was künftig möglich sein wird. Ein digitales Nachschlagewerk kann solche Nachweise abrufen, aber selbst auch anbieten und den Datenpool damit bereichern.
Es ist nicht Aufgabe der Wissenschaft, eine überlebte Technologie und die ihr verpflichteten Verlage am Leben zu halten. Probleme mit digitalen Angeboten gibt es zwar, sie sind jedoch durchaus in den Griff zu bekommen (Langzeitarchivierung, Versionenverwaltung, Spam, Vanity Publishing). Nur digitalen Klosterbüchern gehört die Zukunft.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. März 2013). Monasticon Carmelitanum, ein wichtiges neues Nachschlagewerk. Ordensgeschichte. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sjzx
3 Antworten
[…] Monasticon Carmelitanum. Die Klöster des Karmeliterordens (O. Carm.) in Deutschland von den Anfäng…. ________ nach oben ↑ […]
[…] Carmelitanum http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3104 […]
[…] Statt die Autoren und Autorinnen ausführliche Artikel für das kostenfrei im Internet einsehbare Projekt „Klöster in Baden-Württemberg“ (so unvollkommen dieses ist) schreiben zu lassen, die man hätte nach dem Wiki-Prinzip laufend aktualisieren können, hielt man an einer völlig kontraproduktiven analogen Publikationsform fest. Dass ein Klosterbuch heute digital und Open Access vorliegen muss, wird nicht dadurch weniger richtig, dass ich mich immer wieder gezwungen sehe, darauf hinzuweisen (hier, hier, hier oder hier). […]